Eigenheimzulage bei Zweitobjekt

Wir (Familie, 2 Kinder) haben die (verminderte) Eigenheimzulage für eine gebrauchte Eigentumswohnung von 1999 bis einschl. 2003 erhalten. In diesem Jahr haben wir neu gebaut und die Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt beantragt (ok, drei Jahre Förderung gehen verloren) Der Bescheid ist zwar noch nicht ergangen, aber mein Sachbearbeiter beim Finanzamt behauptet jetzt, dass man in einem Jahr nicht für zwei Objekte die Eigenheimzulage bekommen kann. In unserem Fall wäre es vielmehr so, dass wir nur noch den Differenzbetrag ausgezahlt bekommen. Jetzt bekommen wir ja aufgrund des Neubaus eine höhere Eigenheimzulage. Nachfragen bei anderen Finanzämtern haben ergeben, dass man sehr wohl in einem Jahr für zwei völlig verschiedene Objekte den vollen Förderungsbetrag sowie das Baukindergeld erhalten kann. Wer hat Recht?

hi,

das erste FA recht, wenn nicht eine 2. neue EHZ beantragt wurde, da ehegatten i.d.R. 2x anspruch auf die EHZ haben, dann würden aber die restlichen jahre des altobjektes verloren gehen und die EHZ für das neue objekt volle 8 jahre.

beim folgeobjekt wird für 2003 nur der differenzbetrag zwischen alt und neu objekt ausgezahlt. der förderzeitraum für das folgeobjekt beginnt erst dann im folgejahr.

mfg vom

showbee

So haben wir das ja auch gemacht; für das Haus haben wir jetzt in 2003 einen neuen Antrag gestellt und bewußt in Kauf genommen, dass die restlichen Jahre für die Eigentumswohnung futsch sind. Trotzdem, obwohl es sich bei dem Haus um ein Zweitobjekt handelt, dass mit der Wohnung nichts zu tun hat, sagt mein Finanzbeamter, dass wir in diesem Jahr nur noch den Betrag bekommen der über den bereits in diesem Jahr für die Eigentumswohnung gezahlten Betrag hinausgeht und dann für sieben weitere Jahre den vollen Betrag. Ist doch aber nicht logisch, oder?

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