Rechnung für Homepageerstellung nach Österreich

Hallo,
irgendwann habe ich in diesem Forum schon einmal gelesen,
welchen Satz man unter eine Rechnung setzen sollte,
die man ohne UST-Angabe nach Österreich stellt.
Leider finde ich den Beitrag nicht wieder.
Kann mir jemand nochmal sagen, wie der Hinweis auf
die Versteuerung in Österreich aussehen sollte?

Danke im Voraus
Jörg

Hallo!

Wenn Du eine in Österreich umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung erbringst, kann systematisch in keinem Fall eine Steuerbefreiungsvorschrift als Grund genannt werden.

Du musst in deiner Rechnung darauf hinweisen, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer berechnen und abführen muss und darfst nur das Nettoentgelt (ohne USt) einfordern:

„Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer, weil die Umsatzsteuer für diese Leistung von Ihnen zu berechnen und abzuführen ist.“

Ab 2004 gilt dieses sogenannte „Reverse Charge“-Verfahren definitiv, ob es allerdings schon 2003 für diese Leistung gilt, solltest Du noch im Internet recherchieren.

Ciao!
Nemo