Rechnung bei Kfz-Kauf ohne USt ?

Hallo allerseits,

ich war heute etwas irritiert, brachte ein Kollege doch die Rechnung für sein neues Kfz mit, gekauft von einem Autohändler (GmbH). Die Rechnung ist mit Netto = Brutto ausgewiesen mit der schriftlichen Begründung auf der Rechnung „Nach §25 UStG (Umsatzsteuergesetz) darf die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden!“.

Zur Erklärung: er hat sich das Fahrzeug aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls gekauft, bei dem sein Fahrzeug als Totalschaden deklariert wurde. Die gegnerische Versicherung hat seinen Schaden nur netto beglichen mit dem Hinweis, würde er sich ein neue Fahrzeug kaufen, würde die Umsatzsteuer gegen gerechnet.

Nette Idee, aber … siehe oben. Die Begründung der Buchhaltung des besagten Autohändlers lautet: es habe sich dabei um einen Ankauf von privat gehandelt. Da beim Ankauf keine Umsatzsteuer berechnet wurde, dürfe auch beim Verkauf keine berechnet werden.

Stimmt das ? Der § 25 UStG ist nach meinen Online-Recherchen tituliert mit „Besteuerung von Reiseleistungen“. Was haben die damit zu tun ?

Danke & Gruß
Jürgen

Hallo!

Gemeint ist §25a UStG.

Der Händler hat zurecht keine Umsatzsteuer ausgewiesen, wenn das Fahrzeug ohne Vorsteuerabzug von privat angekauft und dann weiterverkauft wurde. In derartigen Fällen kann er nämlich ausnahmsweise nur seinen Aufschlag auf den Ankaufpreis (=Differenz zwsichen EKP und VKP) umsatzbesteuern. Wendet er diese sogenannten Differenzbesteuerung an, darf er keine Umsatzsteuer ausweisen.

Der Käufer kann in diesen Fällen keine Vorsteuer abziehen, wird also so gestellt, als hätte er das Auto nicht über einen zwischengeschalteten Unternehmer, sondern direkt von privat gekauft.

Ciao!
Nemo

hi jürgen,

wie nemo schon sagt, alles korrekt. mit der neuen rechnung (ohne ust) muss er nun bei der versicherung den differenzbetrag einkassieren gehen, wenn er bisher zu wenig erhalten hat.

der versicherung bleibt nix anderes übrig, als die differenz nun auch noch zu zahlen.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

wie nemo schon sagt, alles korrekt. mit der neuen rechnung
(ohne ust) muss er nun bei der versicherung den
differenzbetrag einkassieren gehen, wenn er bisher zu wenig
erhalten hat.

der versicherung bleibt nix anderes übrig, als die differenz
nun auch noch zu zahlen.

wäre schön, wenn dem so wäre. Mittlerweile habe ich mich noch einmal damit beschäftigt, warum die Versicherung bislang nur netto erstattet hat. Das hängt mit dem neuen Schadenersatzrechtsänderungsgesetz zusammen (solche Namen sollte man verbieten). Danach wird die auf die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten im Haftpflichtschadenfall anfallende USt nur noch dann eine erstattungsfähige Position, wenn beim Neukauf oder der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs USt angefallen ist. Ist nicht, ergo ist der Kollege in den Allerwertesten gekniffen.

Danke trotzdem für Eure Hilfe.
Gruß
Jürgen

hi,

mit versicherungsrecht kenn ich mich nicht aus. du solltest ggf. einen rechtsanwalt befragen hierzu.

aber eine idee habe ich noch, der autohändler kann auch auf die differenzbesteuerung verzichten. dann würde der autohändler netto + ust + brutto ausweisen und alles wäre paletti, aber ob das sinn des neuen gesetzes (ich kenn es nicht) ist, mag ich zu bezweifeln!

also mal ein bsp. der händler kauft den wagen von privat für 20.000 EUR ohne vorsteuerabzugsrecht. er will 2000 EUR „gewinn“ machen.

bisher war die rechnung: 20000 + 2000 + 320 ust = 22.320 EUR. den bruttobetrag von 22.320 hat er ausgewiesen ohne die ust von 320 EUR konkret auszuweisen.

er kann nun aber auf die differenzbesteuerung verzichten, also 20000 + 2000 = 22.000 netto plus ust = 3520 = 25.520 EUR bruttopreis. vorteil am höheren preis, der vorsteuerabzug in höhe von 3520 EUR ist möglich. wenn die versicherung nun nur die 22.000 erstattet bleibt auch kein „schaden“ übrig.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

ich gehe einfach mal davon aus, dass das eine gut gemeinte Wortmeldung war; wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre das aber der berühmte Schuss ins Knie.

bisher war die rechnung: 20000 + 2000 + 320 ust = 22.320 EUR.
den bruttobetrag von 22.320 hat er ausgewiesen ohne die ust
von 320 EUR konkret auszuweisen.

er kann nun aber auf die differenzbesteuerung verzichten, also
20000 + 2000 = 22.000 netto plus ust = 3520 = 25.520 EUR
bruttopreis. vorteil am höheren preis, der vorsteuerabzug in
höhe von 3520 EUR ist möglich. wenn die versicherung nun nur
die 22.000 erstattet bleibt auch kein „schaden“ übrig.

Er hat einen Preis von 7.250 Euro ohne MwSt bezahlt, d.h. die Differenz aus Deinem Beispiel müsste bei Null liegen (oder woanders versteuert worden sein). Um Deine Idee weiter zu führen: Du schlägst vor, den Preis um 1.160 Euro zu erhöhen, damit MwSt enthalten ist ?

Beispiel:
bisheriges Brutto = 7.250 Euro = der von ihm gezahlte Preis
neues Brutto = 8.410 Euro (= 7.250 netto + 1.160 MwSt)

Dann hätte er freiwillig für das gleiche Auto einen höheren Preis gezahlt (also keine Wertsteigerung), nur um die Differenz, die er mehr gezahlt hat, von der Versicherung zurück zu bekommen.

Der Schaden / Verlust wäre letztendlich für ihn der gleiche.

Aber inzwischen habe ich dank aller Hinweise mal alles nachgelesen. Die Netto-Auszahlung der gegnerischen Versicherung erfolgte zu Recht, und mein Kollege bleibt tatsächlich auf den 1.000 Euro sitzen. Und wieder einmal hat das deutsche Rechtssystem dem Verbraucher mit Anlauf in den A**** getreten.

(mit kopfschüttelndem) Gruß :frowning:
Jürgen

ich gehe einfach mal davon aus, dass das eine gut gemeinte
Wortmeldung war; wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre
das aber der berühmte Schuss ins Knie.

hallo jürgen,

leider hast du mich falsch verstanden!!!

Beispiel:
bisheriges Brutto = 7.250 Euro = der von ihm gezahlte Preis
neues Brutto = 8.410 Euro (= 7.250 netto + 1.160 MwSt)

nein, falsch! das auto kostet beim händler 7.250,- EUR. wieviel der händler an den verkäufer gezahlt hat, weiss nur der! also nehmen wir mal an, der händler hat den wagen für 6.500,- EUR bar eingekauft.

also rechnet er 6500 einkaufpreis, los werde ich den für 7250,- also mache ich einen bruttoreibach von 750,00 EUR. im betrag ist die umsatzsteuer enthalten (sh. § 25a UStG), die er auch abführt. also ist sein nettogewinn aus dem geschäft: 750 : 1,16 = 646,55 EUR!

beim verzicht auf die differenzbesteuerung macht er nun folgendes:

einkaufspreis = 6500,- (sozusagen wareneinsatz)
zzgl. gewinn = 646,55 EUR
nettoverkaufspreis = 7146,55 EUR
zzgl. USt 16% 1143,45 EUR
Bruttoverkaufspreis = 8290,00 EUR!

nun ergibt sich folgendes: der händler erhält nun 8290,- davon führt er 1143,45 EUR an das finanzamt ab (statt bisher 103,45 EUR). stört ihn ja auch nicht weiter, weil sein nettogewinn gleich geblieben ist.

der käufer zahlt nun 8290,- statt bis 7250,00 EUR (also 1040,00 EUR mehr). von der versicherung erhält er den nettowert (7146,55 EUR) und vom finanzamt die vorsteuer (1143,45 EUR).

und alle sind glücklich!

der händler muss die rechnung ändern, wenn ihr das nun immernoch nicht verstanden habt, solltet ihr euch einen steuerberater angagieren!

mfg vom

showbee, der i.d.R. weiss wovon er schreibt sich nur manchmal kompliziert ausdrückt!

Hi Showbee,

ich weiss, ich nerve.

der käufer zahlt nun 8290,- statt bis 7250,00 EUR (also
1040,00 EUR mehr). von der versicherung erhält er den
nettowert (7146,55 EUR) und vom finanzamt die vorsteuer
(1143,45 EUR).

Der Käufer ist ein Privatmann, nicht vorsteuerabzugsberechtigt; vom Finanzamt gibt es also nichts wieder. Die Versicherung wird für den neuen Wagen keinen höheren Netto-Wert erstatten als das Fahrzeug vorher hatte (also 6.250 Euro), und die im Brutto-Wert des alten Wagens enthaltene MwSt (1.000 Euro) zahlt sie dann jetzt ebenfalls zurück, da neue angefallen ist. Also 8.290 Euro gezahlt für eine Rückerstattung von insgesamt 7.250 Euro = 1.040 Euro Verlust.

der händler muss die rechnung ändern, […]

Unrealistisch, da die jetztige ja korrekt ist. Für einen Geschäftskunden würde er das vielleicht noch machen (man müsste jedoch damit rechnen, dass er seinen Gewinn - der bislang ja nicht bekannt ist - in diesem Zuge noch erhöht). Aber für einen Privatmann wird er das wahrscheinlich nicht machen …

Gruß
Jürgen

Der Käufer ist ein Privatmann, nicht
vorsteuerabzugsberechtigt;

guten tag,

sehr schön, das man das wichtigste detail am schluss erfährt!

gruss vom

showbee

Sorry, mein Fehler,
ich dachte, das würde aus dem Ursprungsposting hervor gehen.

Danke Dir trotzdem.
Gruß
Jürgen

:smile: …gehe zurück nach: LOS! (owT)