Hallo allerseits,
ich war heute etwas irritiert, brachte ein Kollege doch die Rechnung für sein neues Kfz mit, gekauft von einem Autohändler (GmbH). Die Rechnung ist mit Netto = Brutto ausgewiesen mit der schriftlichen Begründung auf der Rechnung „Nach §25 UStG (Umsatzsteuergesetz) darf die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden!“.
Zur Erklärung: er hat sich das Fahrzeug aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls gekauft, bei dem sein Fahrzeug als Totalschaden deklariert wurde. Die gegnerische Versicherung hat seinen Schaden nur netto beglichen mit dem Hinweis, würde er sich ein neue Fahrzeug kaufen, würde die Umsatzsteuer gegen gerechnet.
Nette Idee, aber … siehe oben. Die Begründung der Buchhaltung des besagten Autohändlers lautet: es habe sich dabei um einen Ankauf von privat gehandelt. Da beim Ankauf keine Umsatzsteuer berechnet wurde, dürfe auch beim Verkauf keine berechnet werden.
Stimmt das ? Der § 25 UStG ist nach meinen Online-Recherchen tituliert mit „Besteuerung von Reiseleistungen“. Was haben die damit zu tun ?
Danke & Gruß
Jürgen

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