Direktversicherung

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Okt 2003

Hallo

was ist der Untershcied zwischen einer arbeitgeberfinanzierten und einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung.

Ist meine Annahme richtig, dass bei der arbeitgeberfinanzierten DV der Arbeitgeber die Versteuerung übernimmt ?

Wie ist das mit der Entgeldumwandlung von max 1752 Euro/Jahr ?

Wenn ich eine arbeitgeberfinanzierte DV bekomme kann ich dann selbst noch eine eigene DV abschließen und dafür die Entgeldumwandlung von 1752 Euro/Jahr verwenden ? Oder ist dieser Betrag dann bereits durch die arbeitgeberfinanzierte DV verbraucht ?


Danke
Arni

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Direktversicherung

    bei der Arbeitgeberfinanzierten DV sind keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Bei Gehaltsumwandlung ist dies nur der Fall, wenn der Beitrag aus Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) geleistet wird. Und dies ist dann auch bis zum Jahre 2008 begrenzt, d.h. ab 2009 ist bei Gehaltsumwandlung in jedem Fall Sozialversicherungsbeitrag zu leisten.
    Wer die Pauschalsteuer übernimmt (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) ist eine Sache der Vereinbarung.

    Wenn die 1752 Euro durch Arbeitgeberfinanziete DV ausgeschöpft sind, ist es nicht nochmal möglich eine Gehaltsumwandlung mit dem selben Betrag zu machen - zumindest bringt es steuerlich nichts mehr. Ausnahmen sind die sog. Durchschnittsbildung oder ein anderer Durchführungsweg als die DV.

    Viele Grüße
    Christian

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Direktversicherung

      Danke für die Antwort.
      Etwas verstehe ich aber noch nicht.
      Was hat meine Gehaltsumwandlung mit der Arbeitgeberfinanzierten DV zu tun ? Der Beitrag der von Arbeitgeber bezahlt wird hat doch nicht mit meinem Gehalt zu tun. Er taucht nirgendwo auf meine Gehaltsabrechnung auf. Der Arbeitgeber zahlt dies voll und übernimmt auch die pauschale Versteuerung. Wieso kann ich dann nicht mehr die volle Geahltsumwandlung von 1752 Euro in Anspruch nehmen ?

      Danke
      Arni [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Direktversicherung

        Wieso kann ich dann nicht mehr die volle
        Geahltsumwandlung von 1752 Euro in Anspruch nehmen ?
        Hallo erstmal,

        weil der Staat die Grenze dafür gesetzt hat! Beide Durchführungswege werden also, aus sicht des Finanzminiteriums, gleich behandelt.

        Irgendwo muß man ja die Grenze ziehen. Überleg dir mal was dem Staat da an Steuern durch die "Lappen" geht.

        Daher haben die AN und AG heute noch andere Möglichkeiten, um eine Altersvorsroge aufzubauen.

        Habt ihr in eurem Lohnbüro niemand, der sich das auskennt??

        Gruß

        Martin

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