Ich habe demnächst für eine Übergangszeit einen Arbeitsweg von ca. 70 km. Diese möchte ich natürlich steuerlich absetzen.
Meine Frage:
Der Halter des Fahrzeugs ist mein Vater. Gibt das Probleme? Was muß ich berücksichtigen?
Das Fahrzeug wird voll von mir finanziert.
Ich hatte zwar ein paar Jahre lang einen nicht ganz so langen Arbeitsweg (nur 25 km einfach), aber das Auto war auch auf Daddy angemeldet. Mit dem Absetzten der Fahrtkosten und auch der Kfz-Haftplichtversicherung gab es nie Probleme. Ich hab das ganz normal abgesetzt ohne irgendwelche besonderheiten zu beachten.
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§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG
EStG § 9: Werbungskosten
…
4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. 2 Fährt der Arbeitnehmer an einem Arbeitstag mehrmals zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin und her, so sind die zusätzlichen Fahrten nur zu berücksichtigen, soweit sie durch einen zusätzlichen Arbeitseinsatz außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit oder durch eine Arbeitszeitunterbrechung von mindestens vier Stunden veranlaßt sind. 3 Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Fahrten von oder zu einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. 4 Bei Fahrten mit einem eigenen _ODER ZUR NUTZUNG ÜBERLASSENEM_ Kraftfahrzeug sind die Aufwendungen mit den folgenden Pauschbeträgen anzusetzen:
a) bei Benutzung eines Kraftwagens 0,70 Deutsche Mark,
b) bei Benutzung eines Motorrads oder Motorrollers 0,33 Deutsche Mark
für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung maßgebend;
…
[Einkommensteuergesetz (Stand: 30.04.1999)]
4 Bei
Fahrten mit einem eigenen _ODER ZUR
NUTZUNG ÜBERLASSENEM_ Kraftfahrzeug sind
die Aufwendungen mit den folgenden
Pauschbeträgen anzusetzen:
a) bei Benutzung eines Kraftwagens
0,70 Deutsche Mark,
Warum schreibt mir mein Steuerprogramm nur 52 Pfennig rein???
Bernd
Belege?
Musstest Du eine Vollmacht für’s Auto oder sonst was Schriftliches von Daddy als ‚Beweis‘ mit einreichen ?
Ich hatte zwar ein paar Jahre lang einen
nicht ganz so langen Arbeitsweg (nur 25
km einfach), aber das Auto war auch auf
Daddy angemeldet. Mit dem Absetzten der
Fahrtkosten und auch der
Kfz-Haftplichtversicherung gab es nie
Probleme. Ich hab das ganz normal
abgesetzt ohne irgendwelche
besonderheiten zu beachten.
Kann es sein das du das „Fenster“ für Dienstreisen angeklickt hast?Oder ist es eine Dienstreise?Dann ist es (vermutlich) richtig…
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