ich werde mich ab 1.11.2003 als Einzelunternehmer Selbstständig im Bereich Mastering (Audio Bearbeitung) machen. Das ganze ist eine Dienstleistung und der Vertrieb funktioniert Weltweit über das Internet. Über PayPal werden alle Zahlungen gehandhabt. Liege ich mit meiner Annahme richtig das ich Deutschen Kunden ganz normal die MwSt berechne und Auslandskunden den Nettobetrag berechne und die MwSt selber abführe? Oder gibt es da spezielle Regelungen was ich an Steuern in der EU bzw. anderen Ländern abführen muss? Inwiefern akzeptiert das Finanzamt ausgedruckte PayPal Rechnung als gültige Rechnungen bei der Steuererklärung bzw. hat jemand von Euch einen Vordruck oder eine Internetseite wo es solche Rechnungsvorlagen gibt (Englisch & Deutsch)und evtl. mal eine Beispielrechnung die alle Daten enthält die vom Gesetztgeber gefordert werden.
Wenn ich nun Dienstleistungen aus dem Ausland kaufe (Internetseite usw.) und diese mit ins Ausgabenbuch aufnehme, dann ist doch Brutto/Netto gleich und Vst. 0 Euro, da die Ausländische Firma ja keine Steuern in Deutschland abgibt und mir auch keinen MwSt. von Dieser berechnet werden kann, oder?
Du wirst also demnächst selbstständig sein. Das ist schön…
…aber dann solltest Du schleunigst ein Existenzgründerseminar belegen, damit Dir wenigstens die grundlegenden Zusammenhänge klar sind. Das ist nämlich offensichtlich nicht der Fall.
Die erschöpfende Beantwortung Deiner Frage ist ein klarer Fall steuerlicher Gründungsberatung und darf daher in diesem Forum nicht erfolgen!
Existenzgründerkurse hab ich alle schon gemacht und das ganze wird auch von einem Unternehmensberater begleitet. Nur das generelle Problem ist genau was du auch sagst, keiner von all den Leuten hat Erfahrungen mit dieser Art meines Geschäftes oder mit weltweitem Handel. Mir ist soweit alles andere komplett klar, hab ja auch einen Geschäftsplan geschrieben der von einer fachkundigen Stelle und einer Bank anerkannt wurde. Vom Wissen her mangelt es nur an dieser Stelle und leider kann ich mir momentan einfach keinen Profisteuerberater leisten der so etwas vielleicht wüsste, denn die „normalen“ Wissen soetwas anscheinend nicht. Deshalb bin ich auch in dieses Expertenforum gekommen, warum darf mir das hier keiner Beantworten, wozu gibts das Forum denn?
Viele Grüsse,
Lorenz
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Den Schluss zuerst: Wie schon eingangs des Boards „Steuern“ erwähnt, kann es hier nur darum gehen, in einzelnen Fragen noch einmal die Meinung anderer als Ergänzung eigener Überlegungen einzuholen (Erfahrungsaustausch! - Sonst Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz!).
Frage Dich zunächst, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung §19 UStG bei Dir vorliegen.
Falls diese Vereinfachung nicht greift, musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass der Staat keine Rechnung braucht, um Umsatzsteuer zu erheben. Diese entsteht kraft Gesetz! Formvorschriften spielen dafür keine Rolle.
Der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger hängt dagegen von bestimmten Formvorschriften der Rechnung ab, die im Existenzgründungseminar schon ausreichend erörtert worden sein sollten.
Sonstige Leistungen, wie Du sie erbringst, sind in keinem Fall umsatzsteuerbefreit. In welchem Land, in welcher Höhe und als wessen Schuld die Umsatzsteuer entsteht, kommt auf den einzelnen Fall an. Hierzu muss man viele verschiedene Aspekte in Erfahrung bringen, jede Pauschalaussage ist fehl am Platz. Deshalb beauftrage ggf. einmalig einen „Profisteuerberater“, denn der ist verantwortlich für seine Auskünfte und haftet auch für etwa unzutreffende Auskünfte.
Danke für Deine Antwort. Ich meinte allerdings nicht eine Umsatzsteuerbefreiung. Es ging darum das ich Deutschen Kunden natürlich ganz normal die MwSt. mitberechne, logisch. Wenn ich aber jetzt einen Kunden in den USA habe, kann ich IHM natürlich nicht die Deutsche MwSt. berechnen, sondern ich stelle ihm den Nettobetrag in Rechnung, führe aber selber die 16% MwSt. aus eigener Tasche an das Finanzamt ab (so wurde mir das von dem Steuerberater beim Gründungskurs gesagt). Wie ist es denn aber jetzt mit EU Ländern? Sprich, handhabe ich es mit Österreich, Schweiz, Portugal genauso wie Ich es bereits für die USA beschrieben habe?
Danke nochmal für die Hilfe.
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Die Kleinunternehmerregelung trifft für mich übrigens zu. Ich bin jedoch noch am Überlegen ob ich trotzdem Umsatzsteuer zahle wegen der Vst. Nehmen wir einfach an ich würde Umsatzsteuer zahlen.
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habe soeben bei Steuerberater Hotline mir eine Auskunft eingeholt. Er meinte meine Dienstleistung fällt unter die Datenverarbeitung im §3a Umsatzsteuergesetz und ist daher keine Lieferung. Die dienstleistung wird wenn ich an Privatkunden weltweit verkaufe hier in Deutschland erbracht, wenn es jedoch Firmenkunden sind dann jeweils bei Firmenstandort, was zu einer Nicht-Versteuerbarkeit führen würde. Wenn ich das ganze ohne grossen Aufwand handhaben möchte, soll ich einfach jedem dem ich auf der Welt etwas verkaufe die 16% Deutsche MwSt. mit in Rechnung stellen und diese hier abführen. Es gibt natürlich viele verschiedene Situationen wo ich es nicht müsste, aber das wäre für mich eben ein zu grosser Verwaltungsaufwand. Er meint auch sobald der ausländische Kunde die Rechnung gezahlt hat ist damit auch alles abgeschlossen, er müsste ja nicht die in Rechnungstellung der 16% MwSt akzeptieren. Wenn er allerdings zahlt ist es sein Problem wenn Er sie dann natürlich nicht absetzen kann.
Ich hatte noch gefragt ob es irgendetwas mit dem Zoll zu beachten gibt, da wusste Er allerdings nicht bescheid…
Stimmen diese ganzen Sachen soweit und wisst ihr ob ich auch irgendetwas mit dem Zoll beachten muss? Letzendlich sind es Dateien die über das Internet verschickt werden, also keine „richtige“ materielle Ware. Irgendwie scheint das ganz Thema recht schwammig zu sein, da bereits 2 Steuerberater keine ganz genaue Auskunft wussten. Was kann ich noch machen um klarheit zu schaffen?
Viele Dank für Eure schnellen Antworten,
Lorenz
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Hallo,
also ich bin auch Selbstständig und verkaufe meine Software über das Internet per Lizenzschlüssel. Also ich hab auch jede Menge Kunden in den USA, und das mit den EU Kunden ist eigentlich recht einfach so wie ich das sehen. Es gibt in der EU dann zwei Arten von Kunden einmal diese die sich als Firma ausweisen können, sprich diese müssen dir ihre Umsatzsteuer-ID zukommen lassen, Bei diesen brauchst du keine Steuer zahlen, aber du mußt eine Zusammfassende Meldung an das Finanzamt schicken mit jeweils den Ust-IDs der Kunden und den Beträgen. Und dann halt die privat Personen und die Firmen die keine Umsatzsteuer-ID vorweisen könne. Bei diesen mußt du dann 16% Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Ich glaube die Gesetze für Onlinehandel sind noch alle sehr ungenau besonders im Bereich Software, aber ich glaube deine arbeit könnte schon fast als künstlerisch eingestuft werden .
Also wie gesagt nochmals zusammengefasst was ich so alles schon gehört habe.
Käufer / Ust?
nicht EU / 16% oder in den jeweiligen Land Steuern zahlen
EU-privat (ohne ID) / 16%
EU-mit Ust-ID / 0% (Zusammfassende Meldung)
Deutschland / 16%
Hoffe das hilft. Falls ich irgendwie falsch liege, bitte melden
Nochmal zurück zu Paypal. Mich würde das auch interessieren ob die diese Rechnungen (eher Kontoauszüge) als Rechnung sehen. Ich benutze zur Zeit Share-It aber in deinen Fall is Paypal doch besser. Wie genau muß eine Rechnung aussehen oder reicht nen Stück Papier wo draufstehe wieviel ich an jemanden bezahlt habe? Bei Paypal bekommt man ja nur ne übersicht über die Transaktionen (so art Kontoauszug) reicht das??
Danke für Deine Antwort. Endlich mal jemand der so etwas ähnliches macht, wir scheinen echt wenige zu sein. Und ja, das ganze ist irgendwie ein einziger Schwamm, keiner hat richtig Ahnung was richtig ist. Die ganze Sache ist anscheinend einfach zu neu und zu schlecht kontrollierbar. Wäre mal nett wenn du mich mal per email kontaktieren könntest. So ein Erfahrungsaustausch kann ja auch später mal immerwieder nützlich sein!
Viele Dank Dir!
Grüsse
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habe soeben bei Steuerberater Hotline mir eine Auskunft
eingeholt. Er meinte meine Dienstleistung fällt unter die
Datenverarbeitung im §3a Umsatzsteuergesetz und ist daher
keine Lieferung.
Ja genau, eine „sonstige Leistung“ eben.
Die dienstleistung wird, wenn ich an
Privatkunden weltweit verkaufe hier in Deutschland erbracht,
wenn es jedoch Firmenkunden sind dann jeweils bei
Firmenstandort, was zu einer Nicht-Versteuerbarkeit führen
würde.
Ja (in Deutschland), deshalb kommt es ja auf so viele Einzelheiten an.
Wenn ich das ganze ohne grossen Aufwand handhaben
möchte, soll ich einfach jedem dem ich auf der Welt etwas
verkaufe die 16% Deutsche MwSt. mit in Rechnung stellen und
diese hier abführen.
Man kann natürlich auf Verdacht alles umsatzbesteuern, aber das kann wohl nicht Sinn und Zweck der Sache sein.
Es gibt natürlich viele verschiedene
Situationen wo ich es nicht müsste, aber das wäre für mich
eben ein zu grosser Verwaltungsaufwand. Er meint auch sobald
der ausländische Kunde die Rechnung gezahlt hat ist damit auch
alles abgeschlossen, er müsste ja nicht die in
Rechnungstellung der 16% MwSt akzeptieren. Wenn er allerdings
zahlt ist es sein Problem wenn Er sie dann natürlich nicht
absetzen kann.
Du könntest theoretisch trotzdem noch Probleme bekommen, denn wenn Du die USt in dem anderen Land abführen musstest, hilft Dir eine Zahlung in Deutschland überhaupt nicht.
Ich hatte noch gefragt ob es irgendetwas mit dem Zoll zu
beachten gibt, da wusste Er allerdings nicht bescheid…
Stimmen diese ganzen Sachen soweit und wisst ihr ob ich auch
irgendetwas mit dem Zoll beachten muss? Letzendlich sind es
Dateien die über das Internet verschickt werden, also keine
„richtige“ materielle Ware. Irgendwie scheint das ganz Thema
recht schwammig zu sein, da bereits 2 Steuerberater keine ganz
genaue Auskunft wussten. Was kann ich noch machen um klarheit
zu schaffen?
Abgesehen davon, dass m. E. sonstige Leistungen nicht verzollt werden, dürfte die Erhebung des Zolls kaum möglich sein.
Um es nochmal deutlich zu machen: Nur den Kunden hat deine Rechnung zu interessieren, wenn Du eine Umsatzsteuer ausweist und er diese als Vorsteuer vom Finanzamt ertstatt bekommen will. Du schuldest in jedem Fall die kraft Gesetz durch Ausführung eines steuerpflichtigen Umsatzes entstandene Umsatzsteuer. (Dazu musst Du noch nicht einmal abgerechnet haben!) Systembedingt hat ein Unternehmer-Kunde aber Anspruch auf Erteilung einer Rechnung, die ihm den Vorsteuerabzug ermöglicht.
Formvorschriften für Rechnungen, die den Vorsteuerabzug ermöglichen, enthält §14 Abs.1 UStG, u. a.:
den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers,
die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10 ) und
den auf das Entgelt (Nummer 5) entfallenden Steuerbetrag , der gesondert auszuweisen ist, oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Elektronische Abrechnungen bedürfen zusätzlich (!) einer fälschungssicheren elektronischen Signatur.
Du könntest theoretisch trotzdem noch Probleme bekommen, denn
wenn Du die USt in dem anderen Land abführen musstest, hilft
Dir eine Zahlung in Deutschland überhaupt nicht.
Aber erklär mal wie man das machen soll. Soll ich jetzt mich in jeden Land wo ich Firmenkunden habe gleich ne Steuererklärung machen, da lohnt sich ja schon ne Zweigsstelle von meiner Firma in die USA zu pflanzen. Was is wenn ich z.b. 2 Lizenzen pro Jahr in China verkaufen würde, müßte ich dann für die paar Euros ne Steuererklärung machen. Es ist mir klar wenn ich einen bestimmten Umsatz dort mache das ich dies auch korrekt mit dem Land abrechnen muß aber wenns nur um ein paar Euros geht ist der Aufwand einfach zu groß. Schon alleine das ich kein chinesisch kann . Ich finde die Theorie, dass ich in jeden Land meine Steuern zahlen muß ok, aber in der Praxis ist das kaum machbar.
Exakt deshalb gibt es in einigen Ländern Verfahren, die einem Unternehmer als Empfänger sonstiger Leistungen aus dem Ausland die Umsatzbesteuerung „aufs Auge drücken“. Ob und in welcher Form das im jeweiligen Land geschieht, kann aber nach wie vor nicht pauschal beantwortet werden.
Du willst offenbar erstmal Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer an alle Kunden stellen. Daraufhin wehren sich x Prozent aller Kunden und zahlen erstmal garnicht. Und dann???
Auch wenn´s Dir nicht gefällt, musst Du diese Frage vorher klären. Soviele Länder wird es wohl nicht betreffen.