Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema verbilligte Vermietung zwischen nahen Angehörigen. Mein Bruder und ich würden als Kapitalanlage gerne beide eine kleine Wohnung kaufen. Können wir uns diese gegenseitig verbilligt (75% aus Anerkennunggründen) vermieten oder macht uns das Finanzamt da einen Strich durch die Rechnung? Wie sieht es z.B. aus, wenn beide Wohnungen im gleichen Haus sind?
Wäre toll wenn jemand nen Tipp hat.
Merci TOM
Hallo Tom,
Gegenseitige Vermietung annähernd gleicher Objekte hat leider - nicht bloß unter Angehörigen - keinerlei Chance. Unabhängig von den Details (Fremdvergleich im Einzelnen) gibt es den General-Knüppel § 42 AO, der in diesem Fall leicht aus dem Sack zu holen ist. Er liest sich im Wortlaut zunächst eher harmlos, bedeutet aber inhaltlich: Jede Gestaltung, für die es keinen anderen (wirtschaftlichen) Grund gibt als die Steuerminimierung wird bei der Besteuerung so behandelt, als gäbe es sie nicht.
Also 2mal Eigenheimzulage. Objektverbrauch ist nicht so tragisch, weil der Eigenheimzulage wahrscheinlich keine große Zukunft beschieden ist.
Oder nochmal in der Richtung nachdenken: Welche Gestaltung könnte denn unabhängig von der Besteuerung plausibel sein?
Schöne Grüße
MM
hallo MM,
danke für die hinweise! ich denke inzwischen auch darüber nach, ggf. die eigenheimzulage noch „mitzunehmen“ auch wenn da dummerweise die rechtslage noch nicht ganz klar ist (mir zumindest). wegen gehaltsgrenzen müsste bei mir einkommen 2004&2003 zählen und ich weiss nicht ob ich das dadurch schaffe, daß ich erst 2004 einziehe aber 2003 schon kaufe (um förderung zu beantragen). wie wäre es denn beim ersten szenario, wenn die wohnungen unterschiedlich groß sind, mein bruder z.b. mit freundin in größere einzieht und auf diese der mietvertrag läuft? mir geht es hier nicht (nur) um steueroptimierung sondern tatsächlich um vermögensbildung wobei ich alle legalen optimierungen natürlich mitnehmen will 
gruß TOM
Hallo Tom,
wenn einer mehr finanzieren kann als der andere, und wenn bloß der andere zu zweit wohnen will, hat das bereits einen wirtschaftlichen Aspekt von gegenseitiger Hilfe, die auch ohne Steuergesetzgebung denkbar wäre. Damit kann man dann schon mal zum StB gehen (der hat leichten schnellen Zugriff auf alle Präzedenzurteile, auch nicht veröffentlichte).
Schöne Grüße
MM