hoffentlich nerve ich niemanden mit dieser Frage (könnte mir vorstellen es gab sie schon zumindest artverwandt):
M+T kaufen ein Haus mit 4 Wohnungen, Tochter zieht ein, beantragt u bekommt für ihre Wohnung anteilig Eigenheimzulage. Die Mutter (75 % des Hauses gehört Ihr) zieht ein Jahr später ein.
Kann das Finanzamt begründen das das Haus als Einheit zu sehen ist, bzw die GbR „Mutter u Tochter“ u somit schon einmal Zulage gewährt wurde?
Und, by the way, was haltet Ihr von der Befürchtung das die Zulage in 2004 stark gekürzt wird?
hoffentlich nerve ich niemanden mit dieser Frage (könnte mir
vorstellen es gab sie schon zumindest artverwandt):
M+T kaufen ein Haus mit 4 Wohnungen, Tochter zieht ein,
beantragt u bekommt für ihre Wohnung anteilig Eigenheimzulage.
Die Mutter (75 % des Hauses gehört Ihr) zieht ein Jahr später
ein.
Kann das Finanzamt begründen das das Haus als Einheit zu sehen
ist, bzw die GbR „Mutter u Tochter“ u somit schon einmal
Zulage gewährt wurde?
Und, by the way, was haltet Ihr von der Befürchtung das die
Zulage in 2004 stark gekürzt wird?
Wünsche euch allen vorab ein schönes Wochenende
NoahDilar
Hallo,
falls das Haus bzw. die 4 Wohnungen nicht einzeln im Grundbuch eingetragen sind (d.h. es liegen keine Abgeschlossenheitserklärungen vor) wird die EigZul für die Tochter nur mit 1/4 des max. Förderbetrages gewährt werden, da das Objekt im ganzen betrachtet wird.
Die Mutter kann später selbst die EigZul beantragen und bekommt, da sie wahrscheinlich nur eine Whg. selbst bewohnt ebenfalls nur 1/4 der Zulage.
Besser wäre es für die Wohnungen Abgeschlossenheitserklärungen zu machen (Notar). Als Folge könnte für jede, selbst bewohnte Whg.(egal, ob Mutter oder Tochter), die volle Förderung (unterscheidung Neubau/ Altbau) beantragt werden…