Hallo,
ich bin nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet und hab diese für 2002 auch noch nicht eingereicht, erwarte aber trotzdem eine Rückerstattung.
Ist das leichtsinnig? Kann das Finanzamt ab einem bestimmten Zeitpunkt die Rückerstattung verweigern? Welche Gründe müssen da vorliegen?
Hätte noch ne Frage zur Eigenheimzulage:
Ich (ledig und kinderlos) darf in den letzten beiden Jahren nicht mehr verdienen als ca. 81.000 Euro, um einen Anspruch auf die Zulage zu haben. Wie ist es, wenn ich im nächsten Jahr ne Gehaltserhöhung bekomm oder sonstige Einkünfte erziele und diese Grenze überschreite.
Gilt dann einmal gewährt und ich krieg die vollen 8 Jahre oder wird jedes Jahr neu bemessen und ich krieg für 2004 keinen Penny mehr. Wenn das nämlcih so ist, brauch ich mir auch keinen Fuss rausreisen.
Hallo,
ich bin nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet und hab
diese für 2002 auch noch nicht eingereicht, erwarte aber
trotzdem eine Rückerstattung.
Ist das leichtsinnig? Kann das Finanzamt ab einem bestimmten
Zeitpunkt die Rückerstattung verweigern? Welche Gründe müssen
da vorliegen?
Du hast für die Abgabe der Steuererklärung 2002 Zeit bis zum 31.12.2004. Danach kann das FA die sog. Antragsveranlagung ablehnen…
U.U. werden jedoch bei einer derart verzögerten Abgabe Verspätungszuschläge festgesetzt.
Hätte noch ne Frage zur Eigenheimzulage:
Ich (ledig und kinderlos) darf in den letzten beiden Jahren
nicht mehr verdienen als ca. 81.000 Euro, um einen Anspruch
auf die Zulage zu haben. Wie ist es, wenn ich im nächsten Jahr
ne Gehaltserhöhung bekomm oder sonstige Einkünfte erziele und
diese Grenze überschreite.
Gilt dann einmal gewährt und ich krieg die vollen 8 Jahre oder
wird jedes Jahr neu bemessen und ich krieg für 2004 keinen
Penny mehr. Wenn das nämlcih so ist, brauch ich mir auch
keinen Fuss rausreisen.
Danke schonmal für Eure Hinweise.
Grüsse,
Andi
Die Einkunftsgrenzen werden im Jahr der Beantragung bzw. im ersten Jahr des Begünstigungszeitraumes geprüft. Dabei werden die Einkünfte des laufenden und des Vorjahres zusammengerechnet. Hast du die Einkunftsgrenzen unterschritten und bekommst die EigZul gewährt, werden die Einkünfte später nicht mehr geprüft. D.h. dein Gehalt in den Folgejahren kann dann höher sein, als die Grenze.
U.U. werden jedoch bei einer derart verzögerten Abgabe
Verspätungszuschläge festgesetzt.
Wenn zur Abgabe der Steuererklärung keine Verpflichtung besteht, darf auch kein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Jedoch kann der Erstattungsanspruch nach März 2004 verzinst werden. Da Du ein Guthaben erwartest kann das nur positiv sein.