ansetzbar als aussergewöhnliche belastung ist in der regel nur die zuzahlung beim kassenpatient. wenn du also medikamentenzuzahlung machst. pflaster, binden etc. sind nicht abzugsfähig. ansetzbar sind auch zuzahlungen für zahn + brille, da hier die krankenkasse nicht alles ansetzt.
bei privatversicherten zahlt ja der versicherte erst alles, deswegen ist die erstattung durch die kasse gegenzurechnen (aber nicht die beitragsrückerstattung, die ist negative sonderausgabe).
inwieweit dann die gesamten aufwendungen sich als agB überhaupt steuerlich auswirken ist dann eine weitere frage.