Gesundheitsvorsorge und Steuern

Hallo,

ich möchte fragen wie es sich mit den Ausgaben für private Gesundheitsvorsoge und Behandlung aussieht.

Was darf und kann man bei der Steuer angeben?

Darf man alles angeben was in der Apotheke gekauft worden ist?
Wie sieht es zBsp. mit Massagen, Zahnreinigungen aus.

Irgendwie steh ich da aufm Trichter.

Danke und Tschau
Robert

hi,

ansetzbar als aussergewöhnliche belastung ist in der regel nur die zuzahlung beim kassenpatient. wenn du also medikamentenzuzahlung machst. pflaster, binden etc. sind nicht abzugsfähig. ansetzbar sind auch zuzahlungen für zahn + brille, da hier die krankenkasse nicht alles ansetzt.

bei privatversicherten zahlt ja der versicherte erst alles, deswegen ist die erstattung durch die kasse gegenzurechnen (aber nicht die beitragsrückerstattung, die ist negative sonderausgabe).

inwieweit dann die gesamten aufwendungen sich als agB überhaupt steuerlich auswirken ist dann eine weitere frage.

mfg vom

showbee