Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuer - aber wie ?

Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Okt 2003

Hallo,

wenn ich als Händler in ein Drittland (z.B. USA) verkaufe, fällt ja hier keine Umsatzsteuer an, sofern ich einen Ausfuhrnachweis vorweisen kann.
Frage : wie strikt ist das Finanzamt bei der Form des Ausfuhrnachweises ?

Wenn ich z.B. über FEDEX versende, steht sogar auf der Rechnung von denen, dass dieser Beleg mit dem Frachtbrief als Ausfuhrnachweis gilt.
Was aber, wenn ich z.B. über ebay billigere Sachen verkaufe und in die USA liefere und per normalem Posteinschreiben versende ? Gilt der Einschreibebeleg dann auch ?

Danke schonmal für jeden Tip !
Florian

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuer - aber wie ?

    Hallo,

    wenn ich als Händler in ein Drittland (z.B. USA) verkaufe,
    fällt ja hier keine Umsatzsteuer an, sofern ich einen
    Ausfuhrnachweis vorweisen kann.
    Frage : wie strikt ist das Finanzamt bei der Form des
    Ausfuhrnachweises ?
    Sehr strikt! Kein Nachweis über Ausfuhr, keine USt.-Verkürzung!
    Wenn ich z.B. über FEDEX versende, steht sogar auf der
    Rechnung von denen, dass dieser Beleg mit dem Frachtbrief als
    Ausfuhrnachweis gilt.
    richtig, weil die Rechnung über die Leistung "transport" nachweist, daß das identifizierte Paket tatsächlich ausgeführt wurde. Früher kam vom abfertigenden Zollamt dann noch die Kopie der AE zurück! Was aber, wenn ich z.B. über ebay billigere Sachen verkaufe
    und in die USA liefere und per normalem Posteinschreiben
    versende ? Gilt der Einschreibebeleg dann auch ?
    Du musst doch die vorgeschriebenen Ausfuhrerklärungen und Ursprungsnachweise erstellen, egal wie hoch der Wert. Und wenn du die versandbelege plus die zahlung des Kudnen hast, dann hast du die Nachweise!

    gruss

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