Steuerfreibetrag

Hallo wer weiss was und kann helfen.
Mein Lebensgefärte geschieden zwei Kinder aus erster Ehe 4u.7 jahre alt,und ein 2jähriges Kind haben wir gemeinsam.(wir sind nicht verh.)Mein Lebensgefährte hat Lohnsteuerklasse1 mit einenhalp Kinder Und einen Freibetrag von ca. 500euro.Er zahlt 390 euro Ehegattenunterhalt und 300euro Kindesunterhalt an seine Exfrau.Sein Nettoeinkommen beträgt nach abzug desEhegatten.u.Kindesunterhalt(für zwei Kinder)ca.1200euro.So jetzt meine Frage würde der Ehegatten unterhalt von 390euro wegfallen was für nachteile oder vorteile hätte er. (Seine Exfrau lebt seit ca.2jahren mit einem Patner zusammen u.hat von ihm ein Kind das 3Monate alt ist.Mein Lebensgefährte müßte die Kürzung oder Streichung des Ehegattenunterhalt vor Gericht einklagen da sie behauptet ihr Patner wohne nicht bei ihr)Würde sich der ganze Aufwand finanziel lohnen oder sollte man alles so belassen
Für Eure Antworten im vorraus vielen Dank
Petra

Hallo, Petra,
warum reichen Dir die Antworten aus dem Brett „allgemeine Rechtsfragen“ nicht? Dein Partner will doch nicht, oder? Mein Vater sagte immer, einen Hund, den man zum Jagen tragen muss, hat noch nie etwas getaugt.
Ingeborg

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Hallo,
was für Vor- oder Nachteile das hätte, wenn der Unterhalt wegfällt da hab ich keine Ahnung.

Aber einen Tip hätt ich für dich:

wenn dein Lebensgefährte und DU mit dem gemeinsamen Kind eine Wohnung bewohnt, dann kannst du ihm die Steuerklasse 2 übertragen (falls du nicht selbst arbeitest und die Klasse 2 selbst nutzen willst.
Dazu zum Einwohneramt gehen, beide Karten vorlegen, evtl. Vaterschaftsanerkennung oder Geburtsurkunde vom Kind wo er als Vater eingetragen ist und du unterschreibst die Zustimmungserklärung dass er die Klasse 2 bekommt.

Gruß
Petra

jetzt meine Frage würde der Ehegatten unterhalt von 390euro
wegfallen was für nachteile oder vorteile hätte er.

hi,

entweder ich versteh die frage nicht, oder du willst tatsächlich wissen, das er 390 EUR im monat mehr netto hat, das sind 4680 EUR im jahr und das könnte man nun hochrechnen auf die lebenserwartung etc…

ich würde kein geld zahlen, wenn ich nicht müsste, wenn die ex nicht mehr unterhaltsbedürftig ist, würde ich nix zahlen(punkt)

mfg vom

showbee