ich mache paar Sachen (Webdesign, Beratung) im Internet, nun steigen meine Einnahmen (und auch die Gewinne) und nun möchte ich mir einen Gewerbeschein holen um es aus rechtlicher Sicht etwas abzusichern.
Ich bin Angestellter und möchte dieses nur neben meinem Beruf machen.
Der mögliche Gewinn liegt weit unter 10.000 Euro im Jahr.
Fragen:
Werden meine zwei Einkommen getrennt von einander Betrachtet oder zusammen?
Hat es für den Kunden (Unternehmen) Nachteile, wenn ich keine MwSt ausweise?
Danke für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Marek
PS: Zu einem Steuerberater werde ich auch gehen, aber ich will ihm die richtigen Fragen stellen.
ich mache paar Sachen (Webdesign, Beratung) im Internet, nun
steigen meine Einnahmen (und auch die Gewinne) und nun möchte
ich mir einen Gewerbeschein holen um es aus rechtlicher Sicht
etwas abzusichern.
Aber nur etwas! Nur ein ganz kleines bißchen! Nur soviel, daß man keine Steuern bezahlen muss! und nicht das Kindergeld verliert! und nciht die Sozialhilfe riskiert! und nicht die GKV verliert! usw.
Ich bin Angestellter und möchte dieses nur neben meinem Beruf
machen.
Der mögliche Gewinn liegt weit unter 10.000 Euro im Jahr.
Fragen:
Werden meine zwei Einkommen getrennt von einander Betrachtet
oder zusammen?
Grundwissen Einkommenssteuer: veranlagt werden Personen und deren Einkommen, keine einzelnen Einkommen!
Hat es für den Kunden (Unternehmen) Nachteile, wenn ich keine
MwSt ausweise?
Nein, aber für dich, wenn du sie nicht abführst.
Frage: Wirft dein Nebenerwerbsbetrieb, den du gewerberechtlich schwarz führst noch nicht soviel Geld ab, daß du dir eine Grundberatung beim Steuerberater leisten kannst? Dann lass es lieber!
nimm einkommensteuerbescheide der letzten jahr mit und lass dir von ihm ausrechnen, wieviel steuerlast zusätzlich entsteht, bei xxx EUR gewinn, bei YYY EUR gewinn etc. wenn die restlichen angaben (haupteinkünfte) gleich bleiben.
des weiteren: lass dir die problematik umsatzsteuervoranmeldung (administrativer aufwand) erklären und im gleichen atemzug den vorteil vom vorsteuerabzug bei gründung (anfangsinvestitionen) und vergleiche für dich, ob vor- und nachteile der regelbesteuerung die kleinunternehmerregel in deinem falle überwiegen.
i.d.R.: kleingewerbe mit dauerhaften umsatz unter 17.500 EUR und ohne viel wareneinsatz / anfangsinvestitionen, wird kleinunternehmerregelung des § 19 UStG sinnvoll sein, da die finanziellen vorteile den bürokratischen aufwand (monatliche voranmeldung und 1x UStE p.a.) nicht bringen.
dann mal schönen gruss an den berater vom forum w-w-w!
Finanzamt geltend machen; deine Rechnung stellt dann nur
Kosten dar.
Ist das ein Nachteil, dass der Kunde keine Vorsteuer geldend
machen kann? Nicht dass er lieber zu einen anderen Anbieter
geht.
nein, wenn du deine Kalkulation macht wie folgt
Leistung kostet z.B. 300 Euro
mit Umsatzsteuerausweis 300 Euro + 16% Umsatzsteuer
= Rechnungsbetrag
ohne Umsatzsteuerausweis 300 Euro = Rechnungsbetrag
mit Hinweis: kein Umsatzsteuerausweis wegen Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG