Hallo!
Ich habe letztes Jahr ein bißchen freiberuflich gearbeitet. Bei der Einkommenssteuererklärung (Anlage GSE) muß ich den Gewinn eintragen. Was heißt Gewinn? Kann ich von meinen Einnahmen die Ausgaben Fahrtkosten, Porto, Papier etc. abziehen?
Gruß Sonja
Hallo Sonja,
in Deinem Fall (Grenzen für Vollbuchführung/Bilanzierung nicht überschritten, ist der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Für 2002 kannst Du in jedem Fall noch ohne besondere Formvorschrift diese Überschußrechnung (§ 4 Abs 3 EStG) erstellen. Sie gehört dann als Anlage zur Anlage GSE, und in diese trägst Du bloß den Überschuß ein, so wie er in der Überschussrechnung dargestellt ist.
Schöne Grüße
MM