ich bin zZ Student der Wirtschaftsinformatik, und arbeite sowohl auf meine LSK (Steuerklasse 1) als auch nebenberuflich.
Meine nebenberuflichen Einkünfte betragen maximal 80 Euro im Monat, meine Gesamteinkünfte nicht mehr als 450 Euro.
Ausserdem habe ich noch einen Gewerbeschein (für Promotion-Aktionen etc.) für Auszubildende, den ich mir zugelegt habe als ich als Security/Hands bei einem Konzert gearbeitet habe.
Seitdem kam er nur zum gewinnbringenden Wiederverkauf von Ware bei eBay.de und für eine Rechnung als Angestellter in einer Diskothek zum Einsatz.
Wie gesagt habe ich zur Zeit ein Arbeitsverhältnis auf LSK und arbeite nebenbei noch auf Abruf als Security/Ordner (ohne LSK).
Was muss ich da beachten?
Ich habe ausserdem vor, mir in den nächsten Tagen ein neues Notebook zuzulegen.
(Das alte Gerät ist nicht relevant, da Steuerrechtlich nie in erscheinung getreten.)
Kann ich (aufgrund des Gewerbescheins) da die MwSt. einsparen bzw. mir zurückerstatten lassen?
Kann ich irgendwelche anderen Einsparungen beim Kauf machen, wenn ich nachweise, dass es für meine Ausbildung/Nebenjobs benötigt wird?
Ich würde mich über jede hilfreiche und vor allem schnelle Antwort freuen.
ich bin zZ Student der Wirtschaftsinformatik
arbeite sowohl auf meine LSK
arbeite als Security/Hands in einer Diskothek zum Einsatz.
Ich habe ausserdem vor, mir in den nächsten Tagen ein neues
Notebook zuzulegen.
hi,
angenommen du bist umsatzsteuerunternehmer (nicht kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) und gibst regelmäßig umsatzsteuervoranmeldungen ab, dann kann ein vorsteuerabzug in betracht kommen.
überlegen wir mal weiter: der vorsteuerabzug ist nur für die einnahmen abziehbar, die ust-pflichtig sind.
also ist der vorsteuerbetrag aufzuteilen in:
entfällt auch privat (student)
entfällt auf arbeitnehmereigenschaft
entfällt auf gewerbliche tätigkeit
wenn ich mir das genau überlege, wirst du den laptop für 3. allerhöchstens zum rechnung schreiben brauchen. 3. wird also einen nutzungsanteil am laptop von 1-5% haben, oder?
also sind 1-5% der vorsteuer abziehbar. ABER: § 15 Abs. 1 USTG: „Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstandes, den der Unternehmer zu weniger als 10 vom Hundert für sein Unternehmen nutzt.“
aha, da deine nutzung also nicht mindestens 10% zu gewerblichen/ustpflichtigen umsätzen dient, wird ein vorsteuerabzug NULL,NULL EUR betragen.
also, nicht übers „steuern sparen“ nachdenken, sondern darüber wie du vielleicht schneller studierst, das spart auf die lebensarbeitszeit noch viel mehr geld