Kursgewinn bei Festverzinsliche Wertpapieren?

Grüß Gott.

Wer kann mir bitte sagen ob Kursgewinne bei Festverzinslichen Wertpapieren steuerfrei sind für das Jahr 2003? Es wurde darüber viel diskutiert, beschlossen und dann wider zürückgenommen. Wenn es immer noch steuerfrei ist ab wann soll es besteuert werden??
Herzlichen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen.

Moin,

grundsätzlich sind Kursgewinne bei Wertpapieren weiterhin als sog. Spekulationsgewinne steuerpflichtig wenn der Gewinn realisiert wird (d.h. die Papiere müssen mit Gewinn oder auch Verlust verkauft werden)und der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als 1 Jahr beträgt.

Diese Gewinne werden jedoch erst dann zur Besteuerung herangezogen wenn insgesamt aus allen Veräußerungsgeschäften ein Gewinn im Jahr von mehr als 512 Euro erzielt wird.

Gruß inder

grundsätzlich sind Kursgewinne bei Wertpapieren weiterhin als
sog. Spekulationsgewinne steuerpflichtig wenn der Gewinn
realisiert wird (d.h. die Papiere müssen mit Gewinn oder auch
Verlust verkauft werden)und der Zeitraum zwischen Kauf und
Verkauf nicht mehr als 1 Jahr beträgt.

Hallo,

die Berechnung erfolgt dergestalt, dass die Stückzinsen (für die Ermittelung des Spekulationsgewinns) außen vor bleiben, aber Gebühren, Provision usw., die bei Kauf und Verkauf anfallen, reingerechnet werden. Beispiel:

Nominal 5000 EUR einer Anleihe zu 99%, Verkauf zu 101%
Der Verkaufserlös ermittelt sich: 5.000 * 101% = 5.050 EUR – 25 EUR Bankgebühren = 5. 025 EUR (1)
Kauf: 5.000 * 99% = 4.950 EUR + 25 EUR Bankgebühren = 4.975 (2)

Der Gewinn beträgt (1) minus (2), d. h. 50 EUR.

Weitere Kosten wie Depotgebühren oder Deine Kosten für die Erteilung der Aufträge etc. werden nicht berücksichtigt, da sie zu den Werbungskosten zählen.

Gruß vom Wolf