Autounfall auf Arbeitsweg

Hallo,
meine Freundin (mittlerweile Ehefrau) hatte vor knapp 2 Jahren einen unverschuldeten Unfall auf dem Rückweg von der Arbeit. An diesem tag hatten wir die Autos getauscht, folglich war also mein Auto ab diesem Zeitpunkt ein Totalschaden.
Reguliert wurde der Unfall von der gegnerischen Versicherung, allerdings natürlich nur Zeitwert minus Restwert, d.h. ich habe im Endeffekt nur einen Teil meiner Kosten zurück bekommen.
Meine Frage wäre nun: Können erhöhte Kosten bei der Steuer geltend gemacht, sowie wer kann diese geltend machen: ich oder meine Freundin/Frau?
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen!
Gruß,
Kai

Hallo, Kai, wenn Ihr die Steuererklärung noch nicht gemacht habt, kannst sie die Kosten (Welche sind denn noch übrig nach Zeitwert minus Restwert)als Wegeunfall bei der Anlage N geltend machen.
Ich unterstelle, dass ihr damals noch nicht verheiratet wart. Du gibst ihr eine Quittung über die Kosten (s.o.), die sie sie Dir bar als Schadensregulierung bezahlt hat. :wink:)
Ingeborg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kaflo,

Dumm gelaufen.

Zu Deiner Frage wer einen Werbungskostenabzug geltend machen kann:

Die Werbungskosten werden bei den dazugehörigen Einnahmen abgezogen. D.h. da die Kosten auf dem Weg von der Arbeit Deiner Freundin entstanden sind, also mit Ihren Einnahmen in Zusammenhang stehen, sind sie bei ihr abzuziehen.

Was aber sind das für Kosten?
Ich stelle mir mal Folgendes vor:

Deine Freundin, die Du über alles liebst und schließlich sogar geheiratet hast, hatte zunächst keine Kosten, da es Dein Auto war. Also hast Du die Kosten gehabt.

Leider sind Deine Kosten aber nicht im Rahmen einer Einkunftsart entstanden, weshalb ein steuerlicher Abzug bei Dir nicht möglich ist.

Da es unter Angehörigen nicht üblich ist sich diesen Schaden auszugleichen, wird von ihr kein Geld an Dich geflossen sein.
Natürlich ist es auch unter Angehörigen möglich sich auf einen Schadenersatz zu einigen. Aber die Finanzverwaltung weiss, dass bei Verträgen zwischen Angehörigen kein natürlicher Interressengegensatz herrscht. Deshalb werden sie die Angaben auf ihre zivilrechtliche Wirksamkeit und auf die tatsächliche Durchführung prüfen.

Damit ist Deine Frau in der Not die oben erwähnte Zahlung der Kosten an Dich nachzuweisen. Natürlich reicht hier keine eigenhändige Quittung. Kontoauszüge werden verlangt, die Ihr nicht habt.
Da Ihr nun verheiratet seid, werden euch die Finanzbeamten auch schnell als Angehörige identifizieren.

Überlegt euch lieber, ob Ihr auf das Geld nicht vielleicht verzichten könnt. Der nötige Streit mit dem Finanzamt kostet Zeit und Nerven. Und der Ausgang des Streits ist eher ungewiss…

Sorry

Kiese

Vielen Dank an euch Antworter, war auch nur eine Überlegung meinerseits, ob man da irgendwas machen könnte/sollte.
Gruß,

Kai

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]