soweit ich weiss kann folgendes zu Bewerbungskosten angerechnet werden:
* Stellenanzeigen
* Fahrtkosten zur persönlichen Vorstellung
* Porto für schriftliche Bewerbungen
Wie ist nun dabei die Beweispflicht (muss ich Rechnungen in der Einkommenssteuererklärung vorlegen) oder gibt es einen Pauschbetrag?
* Stellenanzeigen
* Fahrtkosten zur persönlichen Vorstellung
* Porto für schriftliche Bewerbungen
Wie ist nun dabei die Beweispflicht (muss ich Rechnungen in
der Einkommenssteuererklärung vorlegen) oder gibt es einen
Pauschbetrag?
hi helmut,
glaubhaftmachung lautet der satz. mache eine aufstellung mit anzahl der anzeigen und eine aufstellung deiner bewerbungsfahrten samt aufstellung der portokosten.
wenn du keine belege als beweis hast (überweiser an zeitung, briefmarkenquittung, bestätigung der firma über anwesenheit zum bewerbungsgespräch in xyz), dann kann das finanzamt allerdings streichen, wenn du nicht glaubhaft machen kannst, das dir die kosten tatsächlich entstanden sind.
hast du ggf. eine liste der arbeitgeber? briefe vom arbeitsamt die dir diese ausweisen? gespeicherte bewerbungen im computer? das alles kann als „untermauerung“ dienen.
ansonsten: ohne beleg kein abzug, da kein pauschalbetrag besteht. oftmals wird aber das finanzamt die glaubhaftgemachten aufwendungen ersetzen.
ansonsten: ohne beleg kein abzug, da kein pauschalbetrag
besteht. oftmals wird aber das finanzamt die
glaubhaftgemachten aufwendungen ersetzen.
Och, ist das neu? Ich dachte bisher, man bekommt nur den auf den Werbungskostenbetrag entfallenden Steueranteil wieder? Eine komplette Kostenerstattung ist natürlich besser. Muss ich das irgendwo auf der Anlage N ankreuzen?