ich habe dieses jahr 10 wochen (a 4 arbeitstage) in einer von meinem wohnsitz 270 km entfernten stadt gearbeitet. ich bin fast täglich gependelt. wenige tage habe ich jedoch bei einem verwandten geschlafen. ansetzen würde ich in der steuererklärung gerne 40 tage a 270 km. geht das so durch bei finanzamt? ich lieger noch unter der 5110 euro-grenze, bevor das amt quittungen oder belege haben will. oder kann mir das amt wegen unrealistischer entfernung o.ä. eine nstrich durch die rechnung machen ?
wäre für jeden hinweis dankbar, damit es keinen „reinfall“ bei der nächsten erklärung gibt.
eine maximal zulässige Entfernung ist nicht vorgesehen. Kann aber zu Rückfragen führen, weil drei bis vier Stunden auf der Strasse ja erstmal überraschend sind. Sehr fein in so einem Fall sind z.B. Werkstattrechnungen mit Tachostand.
wenn du 40 arbeitstage hattest, einige tage bei einem freund übernachten konntest, dann setze doch alles korrekt an, das macht es glaubhafter!
also gib an bsp. 35 tage gefahren und 5 tage übernachtet (kosten hier keine, oder?), dann kannst du gut darstellen, da du halt nicht ständig dort übernachten konntest, musstest du halt auch viel fahren.
danke für eure schnellen antworten. was die fahrzeiten betrifft: 2 stunden 30 minuten. das ist für jemanden, der gerne und schnell autofährt (mit guter Musik) erträglich
was die genauigkeit der angaben in der steuererklärung betrifft:
da bin ich natürlich auch für die wahrheit, aber ich benutze die WISO-Software, die hier ziemlich grob ist und lediglich die Anzahl der Tage pro Woche und die einfache KM-Entfernung erfassen kann
Wie fügt man eine solche Information bei? als Anlagen-Info?