Hallo,ich bin seit neuem in diesem Forum und hoffe mal einige von euch könnten mir helfen.Meine Frage stellt sich so:Ich habe sehr günstig im offenen handel elektronik Geräte erworben,und will diese halt(Wert eines Gerätes um die 60-100Euro)mit ein wenig gewinn wieder verkaufen.so,da ich die Geräte ja neu beziehe gelten sie ja als Neue Ware,die ich auch so an mehreren meines bekanntenkreises verkauft habe.Nun das Problem ist,wenn ein Gerät mal defekt sein sollte,kann dieses ja zum hersteller geschickt werden,da dieser ja 24 Monate Garantie(Angabe der Herstellerfirma)gibt.Dafür braucht man ja eine Rechnung die man mit dem defekten gerät einschickt.So nu zu meiner Frage:smiley:a ich als Privatperson auftrete(werde auch bald ein Gewerbe anmelden um das Finanzamt nicht zu bescheissen)kann ich ja trozdem eine Rechnung schreiben.Aber wie sieht diese aus?was "genau"bedeutet MWST ausweisen?Die Rechnung setzt sich ja aus dem Produkt und eventuellen Versandkosten zusammen.BSP:
Gerät=60 Euro
Versand=8Euro
=68 Euro
Heisst das ich rechne aus den 68Euro die 16%raus und gebe diese 16%auch als MWST auf der rechnung an?Wenn ja,stellt sich mir die frage,was es bedeutet als Privatperson MWST nicht ausweisen.
Oder BSP 2
Gerät 60Euro+
Versand 8Euro
=Rechnungsbetrag 68Euro(und gebe die Position MWST erst garnicht an.
Hm,ich hoffe das hier ist nicht zu viel geschrieben aber ich hoffe dennoch einige von euch können mir meine Fragen beantworten.
Herzlichen dank,
Hallo Mark!
Hallo,ich bin seit neuem in diesem Forum und hoffe mal einige
von euch könnten mir helfen.
Willkommen im Forum bei w-w-w!
Als Privatmann darfst Du grundsätzlich keine MWSt. ausweisen.
habe sehr günstig im offenen handel elektronik Geräte
erworben,und will diese halt(Wert eines Gerätes um die
60-100Euro)mit ein wenig gewinn wieder verkaufen.so,da ich die
Verkaufst Du die Geräte mit Gewinnerzielungsabsicht (die mehr als nur ein Taschengeld sein soll), betreibst Du damit eigentlich automatisch schon ein Gewerbe (das musst Du anmelden…). Es ist v.a. zu prüfen, in welchem Umfang das geschieht; ein paar Anhaltspunkte:
-
Bis zu einem Gewinn[1] von IMHO 16.620 Euro p.a. hast Du als Kleingewerbetreibender meist die Wahl, ob Du USt. ausweist oder nicht
-
Ab einem Umsatz[2] von 50.000 ??? Euro p.a. musst Du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen
-
Wenn Du MWSt. ausweist in Rechnungen, dann musst Du sie als Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführen!
-
Weiteres musst Du dann auch ein Gewerbe bei Deiner Stadt-/Gemeindeverwaltung anmelden, die wiederum eine Kontrollmeldung an das zuständige FA machen, von dem Du wiederum vielleicht 5-6 Wochen später aufgefordert wirst, die voraussichtlichen Werte für Gewinn und Umsatz (für Zeitraum bis 31.12.2003, oder aber für 2004?) usw. anzugeben.
Siehe auch: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
… [Rechnung:]
wie sieht diese aus?was "genau"bedeutet MWST ausweisen?Die
Rechnung setzt sich ja aus dem Produkt und eventuellen
Versandkosten zusammen.BSP:
Gerät=60 Euro
Versand=8Euro
=68 Euro
+16% MWSt. (10,88 Euro)
= 78,88 Euro (Rechnungsgesamtbetrag)
Heisst das ich rechne aus den 68Euro die 16%raus und gebe
diese 16%auch als MWST auf der rechnung an?
Die Rechnung rückwärts ist natürlich auch möglich:
68,00 Euro (= 100/116 = i.W. Einhundert Einhundertsechszehntel)
= 68,00 *100 /116
= 58,62 Euro (Netto) + MWst 9,38 Euro
Deine Fragen zusammenfassend:
Durch Einkauf und den (Weiter-) Verkauf zu einem höheren Preis schaffst Du einen sog. Mehrwert. Wenn Du das Gerät zum Preis von 60.- Euro + 8.- Euro Versand verkaufst, was ist dann der Netto- und was der Brutto-Preis?
Wenn Du im Nachhinein MWSt. abführen müsstest, würde das in jedem Falle Deinen bisher erzielten Gewinn schmälern oder ganz und gar „löschen“.
Sprich die Fachleute bei Finanzamt, Gewerbeamt, Arbeitsamt an unter dem Motto „Ich will gerne dies-und-das-machen… Was wäre wenn…“ Da wirst Du geholfen!
CU DannyFox64 
[1] Gewinn: der Gesamtgewinn (oder -verlust) vor Steuern
[2] Umsatz: Dein Umsatz ist (kurz gesagt) die Summe aller Beträge, die Du als Vk. einnimmst, zunächst also erst einmal die Summe der Rechnungen, die Du schreibst
Hallo,danke erstmal.Boa,ich meine ich habe schon sehr viel von den Sachen gehört(Handwerk Meisterschule)dennoch einiges ist wirklich schwer zu verstehen.Also,soviel ich hier im forum gelesen habe,darf eine rechnung doch nicht so aussehen:
Gerät 60Euro
Mehrwertsteuer 0Euro(da ich sie ja nicht ausweisen darf)
Rechnungsbetrag 60Euro.
Sobald ich nun meine Rechnung so schreibe:
Gerät 60 euro
Mehrwertsteuer 9,60Euro
rechnungsbetrag 69,60
ist sie vieleicht richtig,aber ich darf sie so als Privatperson nicht schreiben.Den Schein habe ich schon vom Bürgeramt,und werde morgen auch dorthin gehen,dennoch ist vieles verwirrend.
Zum Verständniss:smiley:er Gewinn wird sich so zwischen 20 und 50 % einpendeln.Es sollte ein nebenverdienst werden.Der Betrag wird jährlich nicht 16.000Euro übersteigen.
Und noch eines:smiley:ie Sache ist,nun habe ich einen Kunden der eine Rechnung haben will,ich weiss aber nicht wie diese nun richtig,und für ihn als Garantiebeweis sozusagen,ausschaut.
Ich danke dir schonmal im voraus für deine Antwort!!!
gruss Mark
Hallo Mark!
Hallo,ich bin seit neuem in diesem Forum und hoffe mal einige
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Als Privatmann darfst Du grundsätzlich keine MWSt.
ausweisen.habe sehr günstig im offenen handel elektronik Geräte
erworben,und will diese halt(Wert eines Gerätes um die
60-100Euro)mit ein wenig gewinn wieder verkaufen.so,da ich dieVerkaufst Du die Geräte mit Gewinnerzielungsabsicht (die mehr
als nur ein Taschengeld sein soll), betreibst Du damit
eigentlich automatisch schon ein Gewerbe (das musst Du
anmelden…). Es ist v.a. zu prüfen, in welchem Umfang das
geschieht; ein paar Anhaltspunkte:
Bis zu einem Gewinn[1] von IMHO 16.620 Euro p.a. hast Du als
Kleingewerbetreibender meist die Wahl, ob Du USt. ausweist
oder nichtAb einem Umsatz[2] von 50.000 ??? Euro p.a. musst Du eine
Umsatzsteuervoranmeldung machenWenn Du MWSt. ausweist in Rechnungen, dann musst Du sie als
Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführen!Weiteres musst Du dann auch ein Gewerbe bei Deiner
Stadt-/Gemeindeverwaltung anmelden, die wiederum eine
Kontrollmeldung an das zuständige FA machen, von dem Du
wiederum vielleicht 5-6 Wochen später aufgefordert wirst, die
voraussichtlichen Werte für Gewinn und Umsatz (für Zeitraum
bis 31.12.2003, oder aber für 2004?) usw. anzugeben.Siehe auch:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…… [Rechnung:]
wie sieht diese aus?was "genau"bedeutet MWST ausweisen?Die
Rechnung setzt sich ja aus dem Produkt und eventuellen
Versandkosten zusammen.BSP:
Gerät=60 Euro
Versand=8Euro
=68 Euro+16% MWSt. (10,88 Euro)
= 78,88 Euro (Rechnungsgesamtbetrag)Heisst das ich rechne aus den 68Euro die 16%raus und gebe
diese 16%auch als MWST auf der rechnung an?Die Rechnung rückwärts ist natürlich auch möglich:
68,00 Euro (= 100/116 = i.W. Einhundert
Einhundertsechszehntel)
= 68,00 *100 /116
= 58,62 Euro (Netto) + MWst 9,38 EuroDeine Fragen zusammenfassend:
Durch Einkauf und den (Weiter-) Verkauf zu einem höheren Preis
schaffst Du einen sog. Mehrwert. Wenn Du das Gerät zum
Preis von 60.- Euro + 8.- Euro Versand verkaufst, was ist dann
der Netto- und was der Brutto-Preis?Wenn Du im Nachhinein MWSt. abführen müsstest, würde das in
jedem Falle Deinen bisher erzielten Gewinn schmälern oder ganz
und gar „löschen“.Sprich die Fachleute bei Finanzamt, Gewerbeamt, Arbeitsamt an
unter dem Motto „Ich will gerne dies-und-das-machen… Was
wäre wenn…“ Da wirst Du geholfen!CU DannyFox64
[1] Gewinn: der Gesamtgewinn (oder -verlust) vor Steuern
[2] Umsatz: Dein Umsatz ist (kurz gesagt) die Summe aller
Beträge, die Du als Vk. einnimmst, zunächst also erst einmal
die Summe der Rechnungen, die Du schreibst
Bis zu einem Gewinn[1] von IMHO 16.620 Euro p.a. hast Du als
Kleingewerbetreibender meist die Wahl, ob Du USt. ausweist
oder nichtAb einem Umsatz[2] von 50.000 ??? Euro p.a. musst Du eine
Umsatzsteuervoranmeldung machenWenn Du MWSt. ausweist in Rechnungen, dann musst Du sie als
Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführen!Weiteres musst Du dann auch ein Gewerbe bei Deiner
Stadt-/Gemeindeverwaltung anmelden, die wiederum eine
Kontrollmeldung an das zuständige FA machen, von dem Du
wiederum vielleicht 5-6 Wochen später aufgefordert wirst, die
voraussichtlichen Werte für Gewinn und Umsatz (für Zeitraum
bis 31.12.2003, oder aber für 2004?) usw. anzugeben.
hallo ihr zwei,
also 2 anmerkungen/korrekturen.
kleinunternehmergrenze ist IMMER UMSATZBEMESSEN! die grenze liegt rückwirkend für 2003 bei 17.500 EUR p.a. (16620 war mal).
wenn dein umsatz im vorjahr unter 17500 und im laufenden jahr voraussichtlich unter 50.000 EUR umsatz ist, bist du kleinunternehmer nach § 19 UStG
–> kein ust-ausweis, kein vorsteuerabzug
kein ust-ausweis bedeutet: deine rechnung lautet „betrag xxx EUR, zahlbar innerhalb von xx tagen ohne abzug - im betrag keine umsatzsteuer enthalten da kleinunternehmerregelung nach § 19 uStG“.
verwende nicht: „incl. 16%“ oder „zzgl. 16%“ oder rechne ust aus.
ausweis bedeutet also die verwendung von einem der beiden oben oder der rechnung „netto + ust = brutto“. beides ist dir als kleinunternehmer verboten!
ob ein gewerbe vorliegt oder nicht, hängt wie gesagt von der „gewinnerzielungsabsicht“ ab. ABER: verkauf von alten tvgerät und privaten krims fällt nichtmal unter die 17.500 EUR grenze. verkauf von privaten mist ist dem finanzamt egal.
falls du doch zweifel hast, hebe vorsorglich einkauf&verkaufbelege auf und versuche alles über das bankkonto abzuwickeln und hebe die auszüge auf.
und wenn du doch gewerblich tätig wirst, solltest du einen steuerberater befragen bzw. einen existenzgründerkurs mitmachen.
mfg vom
showbee
darf eine rechnung doch nicht so aussehen:
Gerät 60Euro
Mehrwertsteuer 0Euro(da ich sie ja nicht ausweisen darf)
Rechnungsbetrag 60Euro.
hi,
s.o.: „gerät 60 EUR / rechnunsgbetrag“ mehr nicht!
Den Schein habe ich schon vom
Bürgeramt,und werde morgen auch dorthin gehen,dennoch ist
vieles verwirrend.
also doch gewerblich???
dann sh. meine ausführungen zur umsatzsteuerkleinunternehmerregelung!
mfg vom
showbee