Hallo,
kennt sich jemand mit den „außergewöhnlichen Belastungen“ für die
Unterstützung bedürftiger Angehöriger aus?
Welche Personen können unterstützt werden? (Eltern, Ehepartner, Kinder?)
Kann man diese Beträge auch absetzen, wenn man mit den zu unterstützenden Personen im selben Haus wohnt?
Danke.
hi,
ja, verwandte in gerader linie sind unterhaltsfähig. eigene einkünfte & bezüge werden angerechnet. es wird bei wohnung im gleichen haushalt unterstellt, dass das maximum (7188 EUR?!) ansetzbar ist.
jeder EUR der eink&bezüge, der über 624 EUR geht, wird vom abziehbaren betrag gekürzt.
hat der unterstützungsleistungsempfänger (tolles wort) also bruttolohn von 450,-- EUR, dann hat er also 450 * 12 = 5400 EUR einnahmen abzüglich werbungskosten (min. 1044 EUR) macht das 4356 EUR einkünfte. davon übersteigen also 3732 EUR den karenzbetrag.
der leistende kann also 7188 - 3732 = 3456 EUR als aussergew. belastungen ansetzen.
gruss vom
showbee