Hallo habe mal eine kleine Frage,
wenn ich z.b ab dem 06.01.2004 von meiner Frau getrennt lebe, wann muss ich die Lohnsteuerklasse ändern lassen?
Hallo Andreas,
Änderung der Lohnsteuerklasse sobald Du weißt, daß die Trennung „auf Dauer angelegt“ ist. Vorher würde sich ja auch für die Besteuerung nichts ändern.
Schöne Grüße
MM
Die richtige Antwort lautet:
Erst im Jahr nach der Trennung, da Ihr im Jahr der Trennung noch Zusammenveranlagung machen könntet.
Gruß
Peter
Hallo Peter,
hier hab ich ein Problem und bitte um Aufklärung.
§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG: „Ehegatten, die beide (…) nicht dauernd getrennt leben und bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraumes vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraumes eingetreten sind, können zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a) und Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen.“
Das „und“ zwischen „getrennt leben“ und „und bei denen…“ macht die erste Bedingung von der zweiten unabhängig.
Deswegen lese ich: Es muß im Zeitpunkt des Entstehens der ESt erfüllt sein
(1) nicht dauernd getrennt leben
(2) entweder von Beginn des VZ an oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Wenn (1) nicht erfüllt ist, wird (2) wirkungslos. Fazit: Eheschließung oder auch Aufhebung der dauernden Trennung im VZ ermöglicht Veranlagung nach § 26b EStG. Wenn aber im Zeitpunkt des Entstehens der ESt (1) nicht mehr vorliegt, ist es unerheblich, ob (2) erfüllt ist oder nicht.
Wo ist der von Dir postulierte Denkfehler?
Schöne Grüße
MM
ganz einfach:
die Einkommensteuer entsteht erst am 31.12. des Jahres, also waren die Bedingungen für eine Zusammenveranlagung im Laufe des Jahres erfüllt.
Gruß
Peter
Hallo Peter,
das ist jetzt zwar keine Argumentation, sondern Du wiederholst bloß den von Dir postulierten Sachverhalt, und dieses ließe sich aus 26(1) EStG nur ableiten, wenn an der von mir zitierten Stelle nicht „und“ sondern „oder“ stehen würde. Was mich interessiert hätte, wäre eine schlüssige Ableitung aus 26(1) EStG oder ein Verweis auf z.B. Billigkeitsregelungen aus dem unerschöpflichen Schatz der Richtlinien und Rechtsprechung.
Da aber das Archiv bereits angefüllt ist mit früheren Diskussionen dieser Frage, lassen wirs jetzt bei einer Art „Mehrheitsentscheidung“, obwohl unbefriedigend.
Schöne Grüße
MM