das mit dem Einheitswert (genauer 1,4 fache) war einmal, seit 1996 gilt sowohl für die Erbschafts- als auch für die Schenkungssteuer der sog. Ertragswert. Sehr pauschal kann man als sehr grobe Dicke- Daumen- Regel nehmen: Ertragswert ung. 1/2 Verkehrswert (damit Du eine ungefähre Vorstellung hast).
Ingeborg
wird bei einer Schenkung einer Immobilie der
Einheitswertbescheid vom FA als Wertermittlung für die
Stgeuern genommen?
Also wenn eine Immo 110.000EURO Marktwert und 23.000EURO
Einheitswert hat, dass dan die Steuern für 23.000EURO
berechnet wird?
ich hatte zwar die Antwort bekommen, Dein „Betreff“ aber nicht gelesen. Es gibt bei Schenkungen Freibeträge, die bei nahen Angehörigen relaiv hoch sind, so dass oft gar keine Steuern beim Ertragswertverfahren anfallen (bedenke: wenn Du Geld bekommen hättest, würde die Basis der Berechnung doppelt so hoch sein). Bei Kindern beträgt z.B. der Freibetrag bei Schenkung nach jedem Elternteil rd. 200.000,- Euro.
Ingeborg
Hallo Ingeborg,
diese Antwort habe ich mich zwar nicht erhofft, aber trotzdem
natürlich danke.