Fahrtgeld als werbungskosten bei 1%-Regelung

Hallo zusammen, bin heute zum ersten mal in diesem Forum, habe schon reichlich im Archiv gestöbert, doch nirgendwo eine wirkliche Antwort auf mein „Problem“ gefunden:
Bin angestellt und gleichzeitig habe ich (nebenberuflich)ein Gewerbe. Ich werde mir in den nächsten Tagen ein anderes (neues) Fahrzeug anschaffen und dies ins Geschäftsvermögen einbringen. Lt. FA ist es unerheblich, dass ich den Großteil der km für meine nichtselbständige Tätigkeit fahre, wenn ich die 1%-Regelung anwende.
Wie rechne ich dann in meiner LST-Erklärung die Fahrten zur Arbeit ab? Wie bisher auch - Entfernungskm * X (wer weiss, was uns noch bleibt???!!!)
Kann ich sämtliche Tankquittungen als Aufwendungen geltend machen?
Gibt es eine (neue) Rechtsprechung bezüglich Abzug der MWSt (ganz statt Hälfte)für Anschaffungskosten + sämtlichen dazugehörigen Rechnungen??
Ist nun eine recht lange Ausführung geworden, bin auf Antworten um so gespannter!
Uschi

Hallo zusammen, bin heute zum ersten mal in diesem Forum, habe
schon reichlich im Archiv gestöbert, doch nirgendwo eine
wirkliche Antwort auf mein „Problem“ gefunden:

Bin angestellt und gleichzeitig habe ich (nebenberuflich)ein
Gewerbe.

Es wäre jetzt gut, wenn man wüßte in welchem Verhältnis die Einnahmen aus den beiden Einkommen stehen.

Ich werde mir in den nächsten Tagen ein anderes
(neues) Fahrzeug anschaffen und dies ins Geschäftsvermögen
einbringen. Lt. FA ist es unerheblich, dass ich den Großteil
der km für meine nichtselbständige Tätigkeit fahre, wenn ich
die 1%-Regelung anwende.

Da hat das FA recht. Wenn du nämlich keine Steuern bezahlst, ist das eine Luftrechnung für dich und gut fürs FA.

Wie rechne ich dann in meiner LST-Erklärung die Fahrten zur
Arbeit ab? Wie bisher auch - Entfernungskm * X (wer weiss, was
uns noch bleibt???!!!)

Wie wärs wenn du ein Fahrtenbuch führst und am Jahresende mit deinem STB prüfst, welche Art der Berücksichtigung die Bessere ist?

Kann ich sämtliche Tankquittungen als Aufwendungen geltend
machen?

würd ich erstmal tun, rausrechnen kann mans ja immer noch!
es sei denn deine Firma ist keine einzelfirma, sondern z.B. eine Kapitalgesellschaft.

Gibt es eine (neue) Rechtsprechung bezüglich Abzug der MWSt
(ganz statt Hälfte)für Anschaffungskosten + sämtlichen
dazugehörigen Rechnungen??

setz doch erstmal zu 100% ein, Rückrechnen kann man am Jahresende immer noch. Aber dazu bräuchtest du schon einen STB der das genau passend richtig macht. aber wie ich die Nebenberufler kenne, haben die alle keinen STB. weil der ja so teuer ist. Und dann verliert man lieber 2000 euro an MWST fürs Auto als dem STB 200 eruom beratungshonorar zu zahlen.

siehe mal den Beitrag von Showbee, in dem er aufzählt, ab welcher Umsatz/Gewinnhöhe sich erst die Einrichtung des PKW im Betriebsvermögen lohnt.

Ist nun eine recht lange Ausführung geworden, bin auf
Antworten um so gespannter!

Du könntest besere Antworten beim STB bekommen, weil der weiß wieviel du wo unter welcher Steuerklasse verdienst und ob du überhaupt Steuern bezahlst.

gruss

Hallo Uschi,

Ich werde mir in den nächsten Tagen ein anderes
(neues) Fahrzeug anschaffen und dies ins Geschäftsvermögen
einbringen. Lt. FA ist es unerheblich, dass ich den Großteil
der km für meine nichtselbständige Tätigkeit fahre, wenn ich
die 1%-Regelung anwende.

Ich gehe nach Deiner Schilderung davon aus, dass du Einnahme-Überschussrechnerin bist. Da ist es mit dem Betriebsvermögen so, dass es nur notwendiges BV gibt. Du musst als das Auto zu mehr als 50% betrieblich nutzen. Nutzt Du es hauptsächlich für Deine nichtselbständige Tätigkeit, dann ist es mit dem BV vorbei. Kosten des Pkw sind dann mit 0,30 € pro km anzusetzen.

Wie rechne ich dann in meiner LST-Erklärung die Fahrten zur
Arbeit ab? Wie bisher auch - Entfernungskm * X (wer weiss, was
uns noch bleibt???!!!)

Wenn das Auto kein BV ist dann wie bisher.

Kann ich sämtliche Tankquittungen als Aufwendungen geltend
machen?

Mit der Pauschale von 30 ct. sind dann alle Kosten abgegolten.

Gibt es eine (neue) Rechtsprechung bezüglich Abzug der MWSt
(ganz statt Hälfte)für Anschaffungskosten + sämtlichen
dazugehörigen Rechnungen??

Hierzu gibt es keine Neuerung, die vom FA akzeptiert wird. Aber das ist nach obiger Schilderung für Dich auch unerheblich.

Ist nun eine recht lange Ausführung geworden, bin auf
Antworten um so gespannter!

Gern geschehen.

Gruß

Kiese