Steuerklasse bei: Angestellter und Freiberuflerin?

Hallo

ich habe folgende Situation: ich bin angestellter, und habe bis jetzt Steuerklasse III gehabt, da meine Ehefrau bisher nicht berufstätig gewesen ist. Sie hat vor kurzem aber an einer Universität eine Lehrtätigkeit übernommen, die Universität befindet sich im Ausland (Österreich). Aufgrund ihrer Tätigkeit wird meine Frau wohl in der Klasse der Freiberufler fallen (sie hat mit der Uni keinen Angestellten-Verhältnis, und wird nach Stundensätzen bezahlt).

Was mich interessiert, ist ob ich meine Steuerklasse aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit ändern muß, und wie konkret solche Situationen steuerlich behandelt werden, in denen ein Eherpartner als FreiberuflerIn im Ausland tätig ist. Mich interessiert auch, ob ich aufgrund der derzeitigen Steuerklasse mit einer Steuernachzahlung rechnen müsste oder nicht, würde ich sie nicht ändern. Weiss jemand, ob und wo ich zu solchen speziellen Situationen Informationen im Internet finden kann? Danke im voraus für etwaige Tips oder auch Rat!

Grüsse
Simon

Freiberufler in Österreich Steuerklasse D
Hallo

ich habe folgende Situation: ich bin angestellter, und habe
bis jetzt Steuerklasse III gehabt, da meine Ehefrau bisher
nicht berufstätig gewesen ist. Sie hat vor kurzem aber an
einer Universität eine Lehrtätigkeit übernommen, die
Universität befindet sich im Ausland (Österreich). Aufgrund
ihrer Tätigkeit wird meine Frau wohl in der Klasse der
Freiberufler fallen (sie hat mit der Uni keinen
Angestellten-Verhältnis, und wird nach Stundensätzen bezahlt).

Was mich interessiert, ist ob ich meine Steuerklasse aufgrund
ihrer freiberuflichen Tätigkeit ändern muß,

überhaupt nicht

und wie konkret

solche Situationen steuerlich behandelt werden, in denen ein
Eherpartner als FreiberuflerIn im Ausland tätig ist.

so allgemein, dass diese Antwort auf alle Konstellationen gilt, kann meine Antwort nicht ausfallen, aber:
Die Tätigkeit deiner Frau wird wohl in Österreich zu versteuern sein und in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt werden. (Ich check das morgen früh nochmal und melde mich, falls mir was Gegenteiliges einfällt)

Mich

interessiert auch, ob ich aufgrund der derzeitigen
Steuerklasse mit einer Steuernachzahlung rechnen müsste oder
nicht, würde ich sie nicht ändern. Weiss jemand, ob und wo ich
zu solchen speziellen Situationen Informationen im Internet
finden kann? Danke im voraus für etwaige Tips oder auch Rat!

Bei http://www.steuer-newsletter.de gab es vor ca einem halben Jahr auch Aufsätze zu freiberuflichen Einkünften in der Serie internationales Steuerrecht. Schau mal dort im Archiv.
Bei n-tv gibt es auch noch eine Steuerserie von Ernst und Young, da könnte es auch was dazu geben.

Viele Grüße
Cirwalda

Berichtigung
Hallo,

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung…

Jedenfalls habe ich mir heute das Doppelbesteuerungsabkommen D-Österreich angeschaut und bin zu einem anderen Ergebnis gekommen:

Das Besteuerungsrecht für die freiberufliche Tätigkeit geht nur dann auf Österreich über, wenn dort eine ständige Einrichtung für den freiberuflichen Betrieb ist. Darunter versteht man eine Räumlichkeit über die der Steuerpflichtige eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Ihm (bzw. deiner Frau) muss eine Rechtsposition eingeräumt worden sein, die ihr ohne ihre Mitwirkung nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verändert werden kann.

Der Hörsaal wird nicht geeignet sein, so eine Einrichtung zu sein. Falls sie ein ständiges Büro in der Uni hat, komme ich aus dem Grübeln nicht raus. Dann könnte doch eine ständige Einrichtung vorliegen.

Eine Nachfrage wie die Steuerbehörden der beteiligten Länder das sehen, wäre deshalb sinnvoll.

Geht das Besteuerungsrecht mangels ständiger Einrichtung nicht auf Österreich über, so wird der Gewinn aus dieser Tätigkeit wie deutsche Einkünfte in Deutschland besteuert. Auf die Lohnsteuer hat das direkt keine Wirkung. Ist absehbar, dass sich ein Gewinn ergibt, muss man Rücklagen bilden, um die Steuernachzahlung zahlen zu können. Eigentlich muss man auch sich beim Finanzamt melden und Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen lassen.

Viele Grüße
Cirwalda