Hallo,
ich war auf der Messe - CAT in Stuttgart und habe auf dem Rückweg meine Eintrittskarte verloren. Diese ist aber wichtig für die Steuererklärung. Nun habe ich zufällig im Internet unter www.sammlerkarten.com eine Homepage gefunden, die unter anderem auch diese Messekarte anbietet. Kann ich die Karte nun einreichen, da ich ja auch meine Messepartner besucht habe?
Vielen Danke für die Hilfe
Mfg Gerd Moller
Wenn dies keine Werbung für diese Seite sein soll (die übrigens ein grauenhaftes Design hat), dann folgende Antwort: Wie soll das Finanzamt feststellen, dass die eingereichte Karte nicht die von dir verlorene ist??
Gruß
Falke
hi,
hast du keinen anderen zahlungsnachweis? EC-belastung auf dem konto oder kreditkartenabrechnung? eine „falsche“ karte ist keine rechnung, da diese rechnung/quittung für jemanden anders gedacht war.
eine sammlerkarte als zahlungsbeleg, das geht nicht!
mfg vom
showbee
hast du keinen anderen zahlungsnachweis? EC-belastung auf dem
konto oder kreditkartenabrechnung? eine „falsche“ karte ist
keine rechnung, da diese rechnung/quittung für jemanden anders
gedacht war.
Die Karte ist ja nicht falsch und für eine Messe-Karte, die man am Eingang kauft, habe ich noch nie eine Rechnung erhalten.
Zumeist sind alle notwendigen Daten für eine Quittung auf der Karte enthalten: Datum, Summe…
eine sammlerkarte als zahlungsbeleg, das geht nicht!
Was ist eine Sammlerkarte??
Gruß
Falke