hallo in die runde,
da das kalenderjahr nun dem ende zu geht, bin ich gerade dabei zu überprüfen, ob mir ggf. noch kindergeld zusteht. ich habe in 2002 keinen anspruch gehabt (wg. kürzungsmonaten etc.) und habe für 2003 erstmals kein KiG beantragt, sondern der familienkasse mitgeteilt, das ich ggf. nachträglich beantrage um nicht wieder eine schicke nachzahlung zu bekommen.
also rechne ich nun und habe ein problem!
maßgeblich sind nach § 32 Abs. 4 EStG: „einkünfte & bezüge abzüglich besonderer ausbildungskosten“
nun ist mir klar, halbes bafög = bezug
besondere ausbildungskosten habe ich auch ein paar aber bei den einkünften habe ich ein problem:
Einnahmen sind mir bekannt 
Werbungskosten keine bis auf die entfernungspauschale. macht im monat einen betrag x EUR, dieser wird mir in voller höhe erstattet (pauschal besteuert durch arbeitgeber). ich komme auch im jahr genau auf die gleiche anzahl wie erstattet wird.
also verbleibt mir bei der entfernungspauschale eine NULL!
da ich keine weiteren werbungskosten habe, sind diese nun ebenso NULL!
jetzt mein problem: in jedem einkommensteuerbescheid würde nun der arbeitnehmerpauschbetrag zum ansatz kommen, also doch 1044 EUR abgezogen, obwohl nachweislich keine werbungskosten vorliegen.
wie ist das bei der kindergeldberechnung nach der dienstanweisung
für die familienkassen? der begriff „einkünfte“ wird ja nicht 1:1 genutzt, immerhin werden ja sonderabschreibungen etc. auch nicht berücksichtigt.
wenn ich den arbeitnehmerpauschbetrag in ansatz bringe, kann ich noch
kindergeld bekommen, wenn er nicht in ansatz kommt, liege ich über
der maßgeblichen grenze und nix passiert.
zwar sagt 63.4.2.1. Abs. 2 Satz 4 (Dienstanweisung
zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem
X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG)): „Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – hierzu gehören auch Ausbildungsvergütungen – ist danach mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.044 Euro (vor 2002: 2000 DM) abzuziehen.“
nun wollte ich mal eure einschätzung, um zu wissen ob ich mich freuen
kann (schon mal im voraus) oder nicht … ???
wer weiss rat?
gruss zum sonntag abend
vom showbee