Hallo, Kundige.
Sachverhalt : Nebenberufliches Kleingewerbe, besteht seit 11 Jahren. Abgabe der USt.-Erklärung jährlich. Seit 2001 - so dem Finanzamt mitgeteilt im Rahmen der ESt.- Erklärung - bis auf Weiteres keine Aktivitäten (Betrieb besteht noch, nicht abgemeldet; aber keine Umsätze plus oder minus). Demzufolge keine USt.- pflichtigen Sachverhalte mehr in 2001 und 2002. Für 2001 habe ich noch eine „genullte“ USt.- Erklärung abgegeben, für 2002 aber nicht mehr.
Frage : Da auf dem FA die Sachbearbeiter rotieren - kann mir trotzdem eine Schätzung „aus heiterem Himmel“ drohen? Muss ich, solange der Betrieb besteht, trotz entsprechender Versicherung an das FA, jedes Jahr eine USt.- Erklärung mit Null Kosten/Null Umsatz abgeben? Einer Antwort oder Bestätigung meiner Erklärung hat mich das Amt bisher nicht für würdig befunden 
Besten Dank im Voraus
kw