Hallo!
Welches Finanzamt ist zuständig, wenn jeweils im Gebiet eines anderen
- der Erstwohnsitz
- der Zweitwohnsitz
- der Arbeitsort
liegt?
Gibts da ne Regelung online nachzulesen?
cu
kai
Hallo!
Welches Finanzamt ist zuständig, wenn jeweils im Gebiet eines anderen
Gibts da ne Regelung online nachzulesen?
cu
kai
Hallo Kai,
bei dieser präzisen Fragestellung kann ich Dir eine präzise Online-Quelle grade abtippen:
§ 19 (1) Abgabenordnung: Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk der StPfl seinen Wohnsitz (…) hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält (…).
Bedeutet: Meldeverhältnisse sind nicht maßgebend, sondern Sachverhalt. Wenn Du Dich am gemeldeten Zweitwohnsitz mehr aufhältst, ist die örtliche Zuständigkeit durch diesen bestimmt.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
DANKE fuer die prompte Anwort!!
und wie sieht es zeitlich aus?
-> ist der „Zustand“ maßgebend der Anfang/Ende/waehrend des Steuerzeitraumes (also z. B. 2002) ausschlaggebend (vor Umzug)
-> oder der „Zustand“ bei der Abgabe (also nach Umzug)?
vllt. weisst Du das auch?
cu
kai
Hallo Kai,
zur Frage Umzug kein Zitat, sondern bloß die Folgerung aus 19(1) AO: Die Zuständigkeit wird durch den Wohnsitz bestimmt, demnach ändert sie sich durch den Umzug auch für zurückliegende Veranlagungszeiträume. § 26 Satz 1 AO: „Geht die örtliche Zuständigkeit (…) auf eine andere Finanzbehörde über, so tritt der Wechsel der Zuständigkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem eine der beiden Finanzbehörden hiervon erfährt.“
Also spätestens, wenn Du eine „alte“ Steuererklärung mit Angabe der neuen Adresse an das bisher zuständige FA abgibst. Schneller geht Übergabe des Vorgangs und Veranlagung, wenn Du (unter Angabe des bisherigen FA und der alten StNr) sie gleich an das neue WohnsitzFA adressierst.
Wenn Du etwa für 2002 schon die Zwangsgeldandrohung im Haus haben solltest: Die Frist wird in jedem Fall eingehalten, wenn Du die Steuererklärung an das jetzt neu zuständige FA abgibst, auch wenn das bisher zuständige die Androhung rausgegeben hat. Sinnvoll ist aber in diesem Fall kurze tel. Info an beide FÄr.
Schöne Grüße
MM
Danke (OWT)
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