Spekulationssteuer

Von: , Frage gestellt am So, 26. Mär 2000

Hallo!


Normalerweise sollte ja, falls man die Spekulationsfrist für Aktienverkäufe
nicht einhält, im Einkommenssteuerbescheid der persönliche Steuersatz fürs
Finanzamt anfallen.
Was geschieht aber wenn man als Student keinen Verdienst hat und demzufolge ein
Bescheid dem Finanzamt nicht vorliegt? Geht man steuerfrei aus, fallen Steuern an
oder...?


Danke!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 54 Minuten hilfreich
    Re: Spekulationssteuer

    Hallo!


    Normalerweise sollte ja, falls man die
    Spekulationsfrist für Aktienverkäufe
    nicht einhält, im
    Einkommenssteuerbescheid der persönliche
    Steuersatz fürs
    Finanzamt anfallen.
    Was geschieht aber wenn man als Student
    keinen Verdienst hat und demzufolge ein
    Bescheid dem Finanzamt nicht vorliegt?
    Geht man steuerfrei aus, fallen Steuern
    an
    oder...?
    Solange Du unter einem zu versteuernden Einkommen von unter DM 13.500 als Lediger (in 2000) bleibst, ist die Höhe des Spekulationsgewinnes egal. Wenn Du also sonst keine Einkünfte hast (aber wirklich keine anderen), kannst Du bis zu diesem Betrag Gewinne erzielen, ohne diese versteuern zu müssen.
    Gruß
    Peter

  2. Antwort von nach 11 Tagen hilfreich
    Re: Spekulationssteuer

    Hallo,
    ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Wenn du keine weiteren Einkünfte hast, solltest du aber trotzdem eine Steuererklärung (Mantel+Anlage KSO) abgeben. Da der Steuerbescheid keine Steuern kostet das nur das Porto und bringt das sichere Gefühl, falls das Finanzamt später mal über deine Geschäfte stolpert (man hört ja immer wieder von Durchsuchungen bei Banken) alles korrekt angegeben zu haben.

    Cu Rene

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