Spekulationssteuer
Von: , Frage gestellt am So, 26. Mär 2000
Hallo!
Normalerweise sollte ja, falls man die Spekulationsfrist für Aktienverkäufe
nicht einhält, im Einkommenssteuerbescheid der persönliche Steuersatz fürs
Finanzamt anfallen.
Was geschieht aber wenn man als Student keinen Verdienst hat und demzufolge ein
Bescheid dem Finanzamt nicht vorliegt? Geht man steuerfrei aus, fallen Steuern an
oder...?
Danke!
