Wir sind eine Erbengemeinschaft einer Immobilie mit Grundbesitz. Ein Mitglied der Erbengemeinschaft möchte die Anteile der übrigen Mitglieder erwerben. Ist der Erlös aus dem Verkauf des Erbschaftsanteils steuerpflichtig und wenn ja wie hoch? Muss der Käufer Grunderwerbssteuern bezahlen? Der Nachlass wurde von der Großmutter an die Enkel vererbt.Eintritt des Erbfalles (Todesfall) war April 2002. Die Immobilie wurde in den 60er Jahren von den Großeltern erbaut
Nach derzeitiger Rechtslage können von vorn herein nur solche Grundstücksverkäufe steuerpflichtig werden, bei denen der Verkäufer das Grundstück seinerseits vor weniger als 10 Jahren gekauft hat.
Im Fachjargon: „Entgeltlicher Erwerb“ durch den Veräußerer innerhalb von 10 Jahren vor der Veräußerung, hilfsweise entgeltlicher Erwerb innerhalb von 10 Jahren durch den Rechtsvorgänger (z.B. Erblasser) im Falle des unentgeltlichen Erwerbs durch den Veräußerer (z.B. Erbschaft). Da die Erblasserin das Grundstück bereits in der 60er Jahren besaß, ist die 10-Jahres-Frist jetzt - in 2003 - beim Veräußerer des Erbteils keinesfalls erfüllt. Demzufolge keine Steuerpflicht.