Wie verbuche ich Portokosten?

wir haben ein kleines Problem mit unserer Buchhaltung:

Wir verkaufen Waren mit Portokosten, wie muß ich das buchen:

z.B.: Wenn Warenwert 100,-- Euro ist und Porto 10 Euro.
Bank 110,-- an Erlös 100,–
an Porto 10,–
Ist das Richtig?

Oder reicht BANK 110,-- an Erlös 110,-- ? Und die Portokosten wieder ausbuchen mit PORTO 10,-- an BANK 10,–?

Oder wie? Wir sind etwas verwirrt.

Danke schon mal für die Hilfe.
Torsten und Jenny

Hallo,

z.B.: Wenn Warenwert 100,-- Euro ist und Porto 10 Euro.
Bank 110,-- an Erlös 100,–
an Porto 10,–
Ist das Richtig?

Nein, weil Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet werden dürfen. Dieses würde bloß auf dem Umweg über ein aktives Bilanzkonto gehen, und auch dieses nur im Fall echter durchlaufender Posten (Auslagen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, hier sehr wahrscheinlich nicht der Fall).

Oder reicht BANK 110,-- an Erlös 110,-- ? Und die Portokosten
wieder ausbuchen mit PORTO 10,-- an BANK 10,–?

Nein, auch nicht wieder ausbuchen. Das führt immer noch zur unzulässigen Verrechnung von Erträgen mit Aufwendungen.

Oder wie? Wir sind etwas verwirrt.

Wegen der Klarheit der Darstellung und auch wegen eigener Kontrolle zwei Unterkonten einrichten: z.B. 4400 = Erlöse, 4410 = Refakturierung Porti. Aufwand das gleiche: 6850 = Porto, 6851 = Porto zur Refakturierung.

Die Hausnummern sind Beispiele und können je nach Kontenrahmen natürlich auch ganz anders lauten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank für die Infos. Wie müßte dann eigentlich der Richtige Buichungssatz lauten?

Dank…

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Hallo

z.B.: Wenn Warenwert 100,-- Euro ist und Porto 10 Euro.
Bank 110,-- an Erlös 100,–
an Porto 10,–

Wie müßte dann eigentlich der
Richtige Buchungssatz lauten?

per Bank an Umsatzerlöse 100,–
per Bank an Erlöse aus refakturierten Porti 10,–

oder, wenn schon richtig, dann richtig:

(1) bei Rechnungsstellung:
per Forderungen aus LuL an Umsatzerlöse 100,–
per Forderungen aus LuL an Erlöse aus refakturierten Porti 10,–

(2) bei Bezahlung:
per Bank an Forderungen aus LuL 110,–

Das Aufwandskonto Porto wird bei Verbuchung der Verbindlichkeiten bzw. Zahlungsausgang angesprochen. Der Aufwand ist von der Rechnung an den Kunden nicht berührt.

Schöne Grüße

MM

Ergänzender Hinweis zur USt
Hallo!

Ergänzender Hinweis: Die weiterberechneten Portokosten sind umsatzsteuerpflichtig, wenn die Warenlieferung selbst nicht ausnahmsweise umsatzsteuerbefreit ist. (Bei Kleinunternehmern iSd. § 19 UStG wird die Umsatzsteuer natürlich auch auf das Porto nicht erhoben.)

Das Konto „Erträge Porto“ ist also ein „umsatzsteuerpflichtiges Konto“.

Ciao!
Nemo

Hallo,
vielen Dank für die Infos. Wie müßte dann eigentlich richtig der Buchungssatz lauten wenn ich:

Ware für 100 Euro verkaufe und Porto 10 Euro sind?

Vielen Dank für die Infos.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

vielen Dank für die Infos. Wie müßte dann eigentlich richtig
der Buchungssatz lauten wenn ich:

Ware für 100 Euro verkaufe und Porto 10 Euro sind?

hi,

in der annahme du meinst netto-preise, dann:

forderungen 127,60 AN
Umsatzerlöse Waren 100,-
Umsatzerlöse Porti 10,-
Umsatzsteuer 16% 17,60

und dann irgendwann

bank/kasse 127,60 AN
forderungen 127,60

und gleichzeitig kaufst du bei der post für 10,- briefmarken, also:

aufwand porto 10,-- AN
kasse/bank 10,–

je nach kontenrahmen solltest du diese konten finden. gute programme buchen die umsatzsteuer automatisch auf das umsatzsteuersammelkonto, das heisst du buchst bruttowerte und das programm teil netto + ust auf.

mfg vom

showbee