Steuerfrei verdienen? Höchstsatz

Hallo,
ich habe nochmal eine Frage. Ich bin Student und konnte als solcher ja bis zu ca. 14.000 DM jährlich verdienen, ohne diese versteuern zu müssen. Sobald man 1 DM über diesen Satz kommt, macht man ja einen Schritt nach hinten und zahlt gleich ordentlich.
Meine Frage: Die 14.000 DM setzen sich ja aus Verdienst/Einkünften und Werbepauschale zusammen.
Was gehört hier zum Verdienst neben dem üblichen Arbeitseinkommen? Aktiengewinne und Zinseinnahmen auch?

Gruß
Klaus

Hallo Klaus,

ich habe nochmal eine Frage. Ich bin Student und konnte als
solcher ja bis zu ca. 14.000 DM jährlich verdienen, ohne diese
versteuern zu müssen.

als Student? Nein, das EStG unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Arten von unbeschränkt Steuerpflichtigen.

Sobald man 1 DM über diesen Satz kommt,
macht man ja einen Schritt nach hinten und zahlt gleich
ordentlich.

z.B. 10 Euro auf ein zu versteuerndes Einkommen von 7.271 Euro. Der Tarif geht ziemlich sanft los.

Meine Frage: Die 14.000 DM

das ist ein paar Jahre her mit der DM. Derzeit Grundfreibetrag = 7.235 Euto

setzen sich ja aus
Verdienst/Einkünften und Werbepauschale zusammen.

so ähnlich. Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen gleich zu versteuerndes Einkommen. Werbungskosten gibt es bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung/Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonstigen E.

Was gehört hier zum Verdienst neben dem üblichen
Arbeitseinkommen? Aktiengewinne und Zinseinnahmen auch?

Wenns Dir hilft: (1) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (2) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (3) Einkünfte aus selbständiger Arbeit (4) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (5) Einkünfte aus Kapitalvermögen (6) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (7) Sonstige Einkünfte iSd § 22 EStG.

Spekulationsgewinne sind steuerpflichtig als (7), wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Hilft Dir wahrscheinlich nicht viel.

Grundzüge der Einkommensbesteuerung kannst Du Dir anschauen und vielleicht verdeutlichen, indem Du mit einer ordentlichen ESt-Software bisschen Modellfälle ausprobierst, eventuell auch mit Elster (Gratis-Download vom BMF).

Auch wenn die Materie verwirrend ist: Am besten kommst Du vorwärts, wenn Du gedanklich alle Begriffe beiseite lässt, bei denen Du Dir nicht wenigstens weitgehend über die Bedeutung im Klaren bist. Alles andere führt zu einer Konfusion nicht nur des Ansatzes, sondern auch des Ergebnisses. Es gibt hier eine Menge Material zum Schmökern im Archiv. Wenn Du Dich an die Autoren Showbee, Nemo, Inder und einige anderen hältst, hast Du schon ein ganz ordentliches Repetitorium beieinander.

Schöne Grüße

MM

hi klaus,

angenommen du hast nur zinsen unter dem sparerfreibetrag und keine spekulationsgewinne über 512,-- EUR p.a. dann kannst du als student max. verdienen:

brutto mtl. 828,42 EUR
brutto p.a. 9941 EUR

werbungskostenpauschbetrag 1044 EUR (ggf. mehr)

einkünfte 8897 EUR

sonderausgaben als student, vermeintlich nur rentenbeitrag von 19,5% / 2 für dich, also bei 828,42 EUR mtl. 80,77 EUR. dazu noch m.E. 54,80 EUR für die krankenkasse im monat, macht minimum 135,57 EUR im monat für versicherungen.

wirken sich in voller höhe als vorsorgeaufwendungen aus

also - 1626 EUR

  • 36 EUR (sonderausgabenpauschbetrag), ggf. noch mehr für studienkosten, spenden, parteibeiträege etc.

= einkommen 7235 EUR

—> lt. tarif keine einkommensteuer.

verdienst du nach dem modell bspw. 1000 EUR brutto mtl. ergibt das ein „zu versteuerndes einkommen“ von 9093 EUR und eine steuer von 403,-- EUR bzw. zzgl. 32,24 bis 36,27 EUR kirchensteuer. also eine belastung von durchschnittlich 4,4% …

imho kein „enormer rückschritt“

gruss vom

showbee

p.s. mail folgt