Am Ende der Liquidation einer GmbH ist das Stammkapital verbraucht. Nachträgliche Kosten wie Schlußbilanz und andere Abschlußzahlungen werden von den Gesellschaftern privat bezahlt.
Mich würde interessieren, ob das verlustige Stammkapital in voller Höhe bei den Gesellschaftern abzugsfähig ist? Ich meine, Google sowas entnommen zu haben. Aber auf welcher Grundlage? EStG §17? Und wann? Im Jahr der Schlußbilanz, vermute ich. Gibt es Höchstbeträge? Um welche negative Einkunftsart handelt es sich?
Was ist mit den nachschüssigen Kosten? Sind diese ebenfalls abzugsfähig?
Mich würde interessieren, ob das verlustige Stammkapital in
voller Höhe bei den Gesellschaftern abzugsfähig ist? Ich
meine, Google sowas entnommen zu haben. Aber auf welcher
Grundlage? EStG §17? Und wann? Im Jahr der Schlußbilanz,
vermute ich. Gibt es Höchstbeträge? Um welche negative
Einkunftsart handelt es sich?
hi,
§ 17 ist korrekt, negative gewerbliche einkünfte. abzugsfähig ist das anteilige stammkapital, wenn der beteiligte in den letzten 5 jahren wesentlich beteiligt war.
fraglich und nicht bestimmt ist der zeitraum (veranlagungsjahr).
grundsätzlich: jahr des abschlusses der liquidation, ggf. jahr des auflösungsbeschlusses, jahr der abweisung des insolvenzverfahrens, oder jahr in dem das insoverfahren mangels masse abgelehnt wird.
beschränkt ist der verlust nur dann verrechenbar, wenn die summen des § 2 EStG überstiegen werden, also der geschäftsanteil mutmaßlich über 51.500 EUR anschaffungskosten hatte (wohl seltener).
mfg vom
showbee
p.s. ein steuerberater ist immer von vorteil, wenn man eine kap.ges. liquidiert!
verlustiges Stammkapital in voller Höhe bei den Gesellschaftern abzugsfähig?
Verstehe ich das richtig:
Als maßgeblich beteiligter Gesellschafter (>10%) einer insolventen Kapitalgesellschaft, der im Unternehmen angestellt war (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern hat), kann ich negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb geltend machen?
Habe ich denn als maßgeblich beteiligter Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft automatisch ein Gewerbe und darf Anlage GSE beilegen?
Ein Ex-Kollege war im Veranschlagungszeitraum noch selbständig erwerbstätig, daher Anlage GSE. Aber ich nicht. Das funktioniert aber trotzdem genauso?
Um welche negative Einkunftsart handelt es sich?
Bei dem Ex-Kollegen steht der Verlust in voller Höhe in GSE/Zeile 17: „Veräußerungsgewinn, wenn der Freibetrag nach §16 Abs.4 EStG nicht beantragt wird, oder nicht zu gewähren ist“
§17 EStG wäre Zeile 21: „Veräußerungsgewinn bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach §17 EStG, §6 AStG, §13 UmwStG und in gesetzlich gleichgestellten Fällen“
Verstehe ich das richtig:
Als maßgeblich beteiligter Gesellschafter (>10%) einer
insolventen Kapitalgesellschaft, der im Unternehmen angestellt
war (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu
versteuern hat), kann ich negative Einkünfte aus
Gewerbebetrieb geltend machen?
Naja, im Falle einer Gewinnbeteiligung hättest Du diese Einnahmen ja auch versteuern müssen. Also ist im Gegenzug ein Verlust abzugsfähig. Ich finde das nur gerecht. Aber sind es nicht >25% Beteiligung, damit diese „maßgeblich“ ist?