Umsatzsteuer Verkauf Gebrauchtwagen

Hallo zusammen.
Ich studiere gerade Steuerrecht. Zur Zeit bin ich beim Thema:
Innergemeinschaftlicher Erwerb/Lieferung von neuen Fahrzeugen.
Dieses Thema hab ich auch soweit verstanden.
Was passiert aber, wenn ich ein Auto ins Gemeinschaftsgebiet
(an privat) verkaufe, das bereits 10 Monate zugelassen ist
und 20 TKM Fahrleistung hat, also außerhalb der Kriterien
des §1b(3)UStG?

Danke schon mal für eure Hilfe.

Hallo Yasi,

Hallo zusammen.
Ich studiere gerade Steuerrecht. Zur Zeit bin ich beim Thema:
Innergemeinschaftlicher Erwerb/Lieferung von neuen Fahrzeugen.
Dieses Thema hab ich auch soweit verstanden.
Was passiert aber, wenn ich ein Auto ins Gemeinschaftsgebiet
(an privat) verkaufe, das bereits 10 Monate zugelassen ist
und 20 TKM Fahrleistung hat, also außerhalb der Kriterien
des §1b(3)UStG?

Da 1b UStG eine Sonderregelung für die dort definierten Fälle ist, fällt das Geschäft auf die entsprechende allgemeine Norm zurück, wenn die 1b (3)-Kriterien nicht erfüllt sind. Lieferung und Erwerb sind dann zu behandeln wie jede andere Lieferung an Personen, die nicht Unternehmer iSd UStG sind: Ort der Lieferung nach 3 UStG.

Hinweis: Beim Handel mit Gebrauchten kann unabhängig von Deiner Frage 25a UStG (Differenzbesteuerung) in Frage kommen.

Schöne Grüße

MM