atypischer stiller Gesellschafter

Von: , Frage gestellt am Mi, 5. Nov 2003

hallo,

o.g. Modell wird von verschiedenen Anbietern als Steuersparmodell angepriesen. Man wird Teilhaber und kann hohe Freibeträge , wie ein Unternehmer, von der Lohnsteuer absetzen. Ein Teil wird dabei angespart bzw. man hat danach Immobilienbesitz. Was haltet ihr davon ??

Gruß Frank .

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: atypischer stiller Gesellschafter

    hi,

    kaum was. problem: zuviele "schlüpfrige" verkäufer tümmeln sich auf dem "steuersparmarkt". es werden i.d.R. anlagen zu teuer mit unsinnigen finanzierungen angeboten.

    bsp. anteil an atyp. st. Ges. von 10.000 EUR. anzahlung 500,- EUR als agio (geht direkt an den vertreter) zzgl. ratenzahlung der 10.000,- über ewige monate um gute zinsen zu kassieren.

    ergo: man bezahlt von vornherein für die beteiligung an der XYZ schon mal ein vielfaches der nennwertbeteiligung.


    der verlustanteil am anfang kann sehr hoch sein, problem im regelfall bei "windigen" anlagen: zusammen mit den "steuerlichen" verlusten, werden auch "wirtschaftliche" verluste gemacht. nicht nur auf dem papier wird der gesellschaft das geld weggehen, auch tatsächlich sind die eingezahlten 10.000 bald weg.

    ergo: man erhält eine unbestimmte dauer verluste "zugewiesen" ohne natuerlich dafür noch extra zahlen zu müssen. nach x jahren:

    - entweder die firma ist pleite (geschäftsführung zieht gelder ab)
    - oder die firma erzielt auch mal gewinne

    fall a) der steuerliche verlust brachte steuerersparnisse von x EUR, mutmaßlich nur ein bruchteil der gezahlten summen, das kapital ist weg.
    dies passiert bei vorrangig dubiosen firmen oder "medienfonds" in welchem das geschäftsziel bei investition nicht mal klar definiert ist.


    fall b) nach jahren der verlustzuweisungen erfolgen nun gewinnzuweisungen, hier muss also was versteuert werden, wofür kein geld ausgezahlt wird, da zuerst das "kapitalkonto" wieder aufgefüllt werden muss.

    der fall b) ist bei seriösen unternehmen natuerlich die regel, aber auch hier beschränkt sich der vorteil auf die zeit der "verlustzuweisungen". ab gewinnzuweisung wird drauf gezahlt. meistens läuft das anschaffungsdarlehen noch und gleichzeitig muss man mehr steuern zahlen als geplant.

    vorteil b: man bekommt ggf. nach kündigung noch gelder raus.


    mein urteil: zahle steuern, steuer sparen kostet mit solchen modellen nur viel geld und bringt ärger. im zweifel sollte ein unbeteiligter dritter (RA, STB) den vertrag durchrechnen und prüfen, auf keinen fall sollte man uneingeschränkt dem vertreter vertrauen.

    mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: atypischer stiller Gesellschafter

      hi,

      kaum was. problem: zuviele "schlüpfrige" verkäufer tümmeln
      sich auf dem "steuersparmarkt". es werden i.d.R. anlagen zu
      teuer mit unsinnigen finanzierungen angeboten.
      vielen Dank ür die Info.

      Die Werbung der Firma kam mir schon recht windig vor.

      Gruß Frank

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: atypischer stiller Gesellschafter

    Hallo Frank,

    nenne doch mal die verschiedenen Produkte der Anbieter beim Namen, damit man diese genauer unter die Lupe nehmen kann.

    Es gibt nur wenig atypisch stille Beteiligungen, die sich wirklich rechnen und bei denen die Initiatoren nicht nur auf Abzocke aus sind.

    Gewinner gibt es immer, nur der Kunde ist es meistens nicht!

    Gruß
    Ralf [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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