Kosten für existenzgründung

Kann ich als angestellter Zahnarzt Kosten für eine geplante Niederlassung (Annoncen, Besichtigungen, Telefonate, Beratungskosten, Planungskosten etc.) steuerlich geltend machen, wenn die Niederlassung noch nicht erfolgt ist bzw. die Niederlassung gar nicht erfolgt.
Wenn ja, wie? und wann? DANKE

hi,

wenn du ernstlich vor hast, dich freiberuflich niederzulassen sind es vorgelagerte betriebsausgaben. die gründung der praxis muss glaubhaft gemacht werden. meistens kein problem, wenn sie dann gegründet wird. wird sie im endeffekt nicht aufgemacht, bedarf es guter argumente (bank hat finanzierung abgelehnt, plötzlich hat sich ein anderer arzt in der nähe niedergelassen usw.).

mfg vom

showbee

p.s. alle belege aufheben und als summe als „verlust aus freiberufl. tätigkeit“ angeben!