2.Wohnsitz nicht anerkannt! wieso?

Hallo Forum,

dieses Thema nervt bestimmt schon, aber ich verstehe es einfach nicht! :o(

mein bruder wohnt seit mai 2001 nicht mehr bei uns zu hause, er ist wegen arbeit nach hanau, ca 300 km weit weg.

an seinem arbeitsort ist er während der ganzen woche, geht ja net anders, aber jedes wochende fährt er abwechselnd nach hause zum wäsche waschen (sein hauptwohnsitz) und das andere we zu seiner freundin, mit der er schon 1,5 jahre zusammen ist (oldenburg, 500 km von hanau!!)
da unten in hanau hat er kein leben, er arbeit da wirklich nur.

das FA hat die doppelte haushaltsführung nicht anerkannt (klar, er hat ja keine eigene, abgeschlossene wohnung).

ist das alles so ok?

kann er wenigstens auch jetzt im 3. jahr die heimfahrten geltend machen?

gruß, Elena

Hallo Elena,

nochmal paar Frage zur Präzisierung:

mein bruder wohnt seit mai 2001 nicht mehr bei uns zu hause,
er ist wegen arbeit nach hanau, ca 300 km weit weg.

an seinem arbeitsort ist er während der ganzen woche, geht ja
net anders, aber jedes wochende fährt er abwechselnd nach
hause zum wäsche waschen (sein hauptwohnsitz) und das andere
we zu seiner freundin, mit der er schon 1,5 jahre zusammen ist
(oldenburg, 500 km von hanau!!)
da unten in hanau hat er kein leben, er arbeit da wirklich
nur.

Jetzt hat er „ein halbes Privatleben“ in Oldenburg und die andere Hälfte in Bielefeld? Was hat er dem FA betreffend sein Leben in Bielefeld gesagt? Wurde die Akte ans FA Hanau abgegeben oder hat FA Bielefeld veranlagt?

das FA hat die doppelte haushaltsführung nicht anerkannt

Wie alt ist der Einkommensteuerbescheid? (Wenn er älter als einen Monat ist, brauchen wir uns nicht über die Frage zu unterhalten).

(klar, er hat ja keine eigene, abgeschlossene wohnung).

Wo? Im Elternhaus nicht? In Hanau nicht? Wie ist er in Hanau untergebracht? Was ist mit seinem Zimmer im Elternhaus geworden?

kann er wenigstens auch jetzt im 3. jahr die heimfahrten
geltend machen?

Grundsätzlich ist die Beschränkung auf 24 Monate nicht mehr so aktuell. Aber: Ob diese Fahrten (private) Besuche oder Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Tätigkeitsstätte sind, hängt davon ab, ob das Elternhaus ein weiterhin bestehender Haushalt ist oder nicht. Dazu die Fragen oben.

Schöne Grüße

MM

Hallo Elena,

nochmal paar Frage zur Präzisierung:

Jetzt hat er „ein halbes Privatleben“ in Oldenburg und die
andere Hälfte in Bielefeld? Was hat er dem FA betreffend sein
Leben in Bielefeld gesagt? Wurde die Akte ans FA Hanau
abgegeben oder hat FA Bielefeld veranlagt?

Also in Bielefeld wohn ich fast…sorry. Mein Bruder hat seinen Hauptwohnsitz in Bevern/ Holzminden. sein Privatleben ist genau aufgeteilt, ein We Freunde und Familie das andere Freundin.
Der Steuerbescheid wurde vom FA Holzminden ans FA Hanau geleitet.

das FA hat die doppelte haushaltsführung nicht anerkannt

Wie alt ist der Einkommensteuerbescheid? (Wenn er älter als
einen Monat ist, brauchen wir uns nicht über die Frage zu
unterhalten).

der ist leider älter als einen monat, nachdem ich 2 mal einspruch gegen die entscheidung von denen eingelegt hab, haben die nach dem 2. mal keine antwort mehr geschrieben, sondern einfach das geld was er bekam überwiesen und damit war die sache abgeschlossen.
mir ist bewusst, dass man dagegen nicht mehr angehen kann, aber es interessiert mich halt immernoch.

(klar, er hat ja keine eigene, abgeschlossene wohnung).

Wo? Im Elternhaus nicht? In Hanau nicht? Wie ist er in Hanau
untergebracht? Was ist mit seinem Zimmer im Elternhaus
geworden?

Im elternhaus hat er keine abgeschlossene, in Hanau hat er ne spärlich eingerichtete wohnung, nicht mal nen bett oder ne schlafcouch, immernoch nur ecken auf dem fußboden…da haben wir dem FA sogar bilder von geschickt.
Sein Zimmer im Elternhaus hat er natürlich noch, voll mit seinen möbeln, die er sich größtenteils selbst gekauft hat.

kann er wenigstens auch jetzt im 3. jahr die heimfahrten
geltend machen?

Grundsätzlich ist die Beschränkung auf 24 Monate nicht mehr so
aktuell. Aber: Ob diese Fahrten (private) Besuche oder Fahrten
zwischen Wohnung und regelmäßiger Tätigkeitsstätte sind, hängt
davon ab, ob das Elternhaus ein weiterhin bestehender Haushalt
ist oder nicht. Dazu die Fragen oben.

siehe oben!

Schöne Grüße

grüße zurück und vielen dank für deine antwort.

MM

Elena

Hallo Elena,

Mein Bruder hat
seinen Hauptwohnsitz in Bevern/ Holzminden. sein Privatleben
ist genau aufgeteilt, ein We Freunde und Familie das andere
Freundin.
Der Steuerbescheid wurde vom FA Holzminden ans FA Hanau
geleitet.

Ok. Also Existenz eines „eigenen Hausstandes“ in Bevern/HM durch das FA nicht akzeptiert. Dieses ist vom Bundesfinanzhof am 5.10.1994 (BstBl 1995 II S 180) für Arbeitnehmer, die im Haushalt ihrer Eltern eingegliedert sind, selbst bei Kostenbeteiligung, so entschieden worden. Diesen Punkt könnte man also bloß angehen, indem man zuerst durch alle Instanzen klagt und dann das Verfassungsgericht anruft - etwa mit der Argumentation, daß Ehepaare in derlei Situationen hie und da auch nicht mehr miteinander zu tun haben.

kann er wenigstens auch jetzt im 3. jahr die heimfahrten
geltend machen?

Als Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung: Nein, weil diese nicht besteht. Als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte möglicherweise ja, weil eine Wohnung nicht so eng definiert ist wie ein (abgeschlossener) Haushalt. Die Schiene dafür bietet § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 7 EStG:

„Hat ein Arbeitgeber mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.“

Nun spricht einiges dafür, daß dieser Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bevern/HM liegt - nämlich die provisorische Unterbringung in Hanau, die Fahrten an jedem Wochenende, der wohl in Bevern/HM noch vorhandene Freundeskreis, Mutters Waschmaschine etc. Aber es spricht auch einiges dagegen, nämlich die genauso regelmäßigen Fahrten nach Oldenburg.

Wenn auch viele Leute „wegen der Steuer“ heiraten: Dieses wäre wohl der erste Fall, daß einer „wegen der Steuer“ mit seiner Freundin Schluß macht. Und das scheint mir der einzige Weg zu sein, den Mittelpunkt der Lebensinteressen wieder ins Elternhaus zu verlegen…

Kann man nicht das ganze räumlich etwas mehr zusammenfassen? Es muß ja nicht grade das unsägliche Hanau sein.

Schöne Grüße

MM