§18 und Lohnsteuerkarte

Von: , Frage gestellt am Do, 6. Nov 2003

Hallo, sagt mal da sagt die Tante vom Finanzamt gerade, wenn ich nach 18 eine Steuernummer beantrage, krieg ich keine Lohnsteuerkarte mehr....!

WAAAAAAAAASSSS??? Wie soll ich das denn meinem Arbeitgeber erklären?
Hat die Recht?

Gruss Daniela....im Jungle

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: §18 und Lohnsteuerkarte

    Hallo jungle queen,

    die Lohnsteuerkarte stellt die Gemeinde aus für jeden, der in dieser Gemeinde gemeldet ist und eine haben will.

    Es ist möglich, dass das FA entsprechende Rückmeldung an die Gemeinde gibt, wenn jemand bei der Veranlagung als Unternehmer geführt ist. Das ärgste, was dann passieren kann, ist, daß man aus dem automatischen Versand rausfällt und zur Gemeindebehörde muss, um die neue LSt-Karte zu bekommen.

    Vielleicht hat sie das gemeint.

    Tip: Diskutiere den Punkt nicht auf dem FA, sondern gib auf der Gemeindebehörde Bescheid, daß Du weiterhin eine LSt-Karte brauchst.

    Schöne Grüße


    MM

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: §18 und Lohnsteuerkarte

      Tip: Diskutiere den Punkt nicht auf dem FA, sondern gib auf
      der Gemeindebehörde Bescheid, daß Du weiterhin eine LSt-Karte
      brauchst.
      Lieb :-)) ABER: Die Tante aufm Amt macht beiden . Steuernummer ausstellen und Lohnsteuerkarte versenden.
      Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: §18 und Lohnsteuerkarte

        hi,

        bist du nun freiberuflich oder arbeitnehmer? bist du beides?

        a) wenn du freiberufler bist ---> einkünfte aus § 18 EStG ---> keine lohnsteuerkarte, da auch kein arbeitnehmer vorhanden ist, der lohnsteuer abführen muss

        b) wenn du arbeitnehmer bist ---> einkünfte aus § 19 EStG ---> lohnsteuerkarte benötigt der arbeitgeber zum LSt Abzug

        c) wenn du beides bist hast du 2 einkunftsarten.

        ich denke du hast entweder fall c) nicht deutlich gemacht oder hast die materie "selbständige arbeit" vs. "arbeitnehmer" noch nicht verstanden. im zweiteren fall solltest du dich unbedingt in die materie einlesen! ggf. existenzgründerkurse besuchen und ratgeberbücher lesen.


        mfg vom

        showbee

        p.s. wenn du eine steuerkarte brauchst, kann sie dir kein EMA verweigern!

        • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
          klitzekleine korrektur

          a) wenn du freiberufler bist ---> einkünfte aus § 18 EStG
          ---> keine lohnsteuerkarte, da auch kein arbeitGEBER
          vorhanden ist, der lohnsteuer abführen muss

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