Hallo, sagt mal da sagt die Tante vom Finanzamt gerade, wenn ich nach 18 eine Steuernummer beantrage, krieg ich keine Lohnsteuerkarte mehr…!
WAAAAAAAAASSSS??? Wie soll ich das denn meinem Arbeitgeber erklären?
Hat die Recht?
Gruss Daniela…im Jungle
Hallo, sagt mal da sagt die Tante vom Finanzamt gerade, wenn ich nach 18 eine Steuernummer beantrage, krieg ich keine Lohnsteuerkarte mehr…!
WAAAAAAAAASSSS??? Wie soll ich das denn meinem Arbeitgeber erklären?
Hat die Recht?
Gruss Daniela…im Jungle
Hallo jungle queen,
die Lohnsteuerkarte stellt die Gemeinde aus für jeden, der in dieser Gemeinde gemeldet ist und eine haben will.
Es ist möglich, dass das FA entsprechende Rückmeldung an die Gemeinde gibt, wenn jemand bei der Veranlagung als Unternehmer geführt ist. Das ärgste, was dann passieren kann, ist, daß man aus dem automatischen Versand rausfällt und zur Gemeindebehörde muss, um die neue LSt-Karte zu bekommen.
Vielleicht hat sie das gemeint.
Tip: Diskutiere den Punkt nicht auf dem FA, sondern gib auf der Gemeindebehörde Bescheid, daß Du weiterhin eine LSt-Karte brauchst.
Schöne Grüße
MM
Tip: Diskutiere den Punkt nicht auf dem FA, sondern gib auf
der Gemeindebehörde Bescheid, daß Du weiterhin eine LSt-Karte
brauchst.
Lieb
) ABER: Die Tante aufm Amt macht beiden . Steuernummer ausstellen und Lohnsteuerkarte versenden.
Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr
hi,
bist du nun freiberuflich oder arbeitnehmer? bist du beides?
a) wenn du freiberufler bist —> einkünfte aus § 18 EStG —> keine lohnsteuerkarte, da auch kein arbeitnehmer vorhanden ist, der lohnsteuer abführen muss
b) wenn du arbeitnehmer bist —> einkünfte aus § 19 EStG —> lohnsteuerkarte benötigt der arbeitgeber zum LSt Abzug
c) wenn du beides bist hast du 2 einkunftsarten.
ich denke du hast entweder fall c) nicht deutlich gemacht oder hast die materie „selbständige arbeit“ vs. „arbeitnehmer“ noch nicht verstanden. im zweiteren fall solltest du dich unbedingt in die materie einlesen! ggf. existenzgründerkurse besuchen und ratgeberbücher lesen.
mfg vom
showbee
p.s. wenn du eine steuerkarte brauchst, kann sie dir kein EMA verweigern!
klitzekleine korrektur
a) wenn du freiberufler bist —> einkünfte aus § 18 EStG
—> keine lohnsteuerkarte, da auch kein arbeit GEBER
vorhanden ist, der lohnsteuer abführen muss