Wie hoch ist der Steuerfreibetrag wirklich?

Hi,

der normale Steuerfreibetrag ist 13067 DM. Ich habe gelesen, wenn man aber einen Nebenjob hat, bekommt man 2000 DM WerbungskostenFreibetrag.
Da man logischerweise auch Arbeitslohn bekommen hat (wer macht sowas schon umsonst???), kann man Vorsorgeaufwendungen von 3915 DM abziehen. Das ergibt die Summe von rund 19000 DM.

Ist mit Arbeitslohn der Verdienst aus dem Nebenjob gemeint?

Könnte irgendjemand diese rund 19000 bestätigen, bisher habe ich nämlich immer nur von 13067 DM gehört. Wenn es möglich ist, hätte ich auch gerne die gesetzliche Grundlage für diese Freibeträge.
Die genaue Grenze möchte ich wissen, weil ja Einkommen (Lohn und Spekulationsgewinne) das unter dieser Grenze liegt, steuerfrei ist.

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Micha

Hallo,

1.Einkommensteuertarif 1999
zu versteuerndes Einkommen bis DM 13.067 frei (Grundfreibetrag) § 32a EStG

2.Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Lohneinkünfte) DM 2.000
§ 9a Satz 1 Nr.1 EStG

  1. Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale DM 3.915
    § 10c Abs.2

Wenn Du also auf der Lohnsteuerkarte insgesamt einen steuerpfl. Bruttolohn von TDM 19,0 hast - dürfte praktisch keine Steuer anfallen. Wenn Du aber darüberhinaus noch einen Nebenjob hast - fällt Steuer an.

Tschüß
Admedio

Hi,

der normale Steuerfreibetrag ist 13067
DM. Ich habe gelesen, wenn man aber
einen Nebenjob hat, bekommt man 2000 DM
WerbungskostenFreibetrag.
Da man logischerweise auch Arbeitslohn
bekommen hat (wer macht sowas schon
umsonst???), kann man
Vorsorgeaufwendungen von 3915 DM
abziehen. Das ergibt die Summe von rund
19000 DM.

Ist mit Arbeitslohn der Verdienst aus dem
Nebenjob gemeint?

Könnte irgendjemand diese rund 19000
bestätigen, bisher habe ich nämlich immer
nur von 13067 DM gehört. Wenn es möglich
ist, hätte ich auch gerne die gesetzliche
Grundlage für diese Freibeträge.
Die genaue Grenze möchte ich wissen, weil
ja Einkommen (Lohn und
Spekulationsgewinne) das unter dieser
Grenze liegt, steuerfrei ist.

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Micha

  1. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von DM 2.000 steht in § 9a EStG
  2. Die Vorsorgeaufwendungen findest Du in § 10 Absatz 3 EStG (viel Spaß beim Lesen und Verstehen!!!), 3.915 sind aber richtig

Gruß
Peter

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