Erweiterungsfrage: Liquidation einer KapGes.
Von: , Frage gestellt am Fr, 7. Nov 2003
Hallo Zusammen!
Ich hatte vor einiger Zeit bereits gefragt, wie der Verlust des Stammkapitals nach der Liquidation einer GmbH beim Gesellschafter zu behandeln ist. Ich habe durch Eure Antworten gelernt, dass die verlorene Stammeinlage nach §17 EstG negative gewerbliche Einkünfte sind. Abzugsfähig ist das anteilige Stammkapital, wenn der Beteiligte in den letzten 5 Jahren wesentlich beteiligt war. Fraglich und zunächst nicht bestimmt ist das Veranlagungsjahr des Verlustabzugs, aber in der Regel dürfte es wohl auf das Jahr des Abschlusses der Liquidation hinauslaufen.
Aufgrund § 3 Nr. 40 c EStG ist ab 2002 nach dem Halbeinkünfteverfahren der Verlust wie ein Gewinn nur zur Hälfte zu berücksichtigen. Erstmal Danke!
Eine Frage ist aber noch offen geblieben : Wie werden die vom Gesellschafter nachgeschossenen Beträge behandelt, also beispielsweise die Kosten für Schlußbilanz und andere Abschlußzahlungen, die von der GmbH nicht mehr getragen werden können?
Viele Grüße
Jens
