Ich beabsichtige, ein Erholungsgrundstück zu verkaufen.
Der Grund wurde 05/1994 erworben, die Bebauung stammt aus dem Jahr 1980, damals noch auf Pachtland, wurde aber Schritt um Schritt durch Um- und Ausbau enorm wertgesteigert Der Einheitswert wurde vom FA 1998 festgelegt mit 2000 DM.
Besteht für mich eine Steuerpflicht bei Verkauf, selbst wenn der VK- Preis ein Mehrfaches des Einheitswertes beträgt?
Grüß Dich, Claus,
und willkommen.
Einkommensbesteuerung im Zusammenhang der Veräußerung von Grundstücken - § 23 Abs 1 Satz 1 EStG - nur, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Wenn Du also noch bis 5/2004 warten kannst, darfst Du richtig satt zulangen beim Verkaufen, ohne daß ESt fällig wird.
Auch wenn es Dir eilig ist und Du nicht so lange warten kannst, spielt bei Deinem Erholungsgrundstück der Einheitswert keine Rolle für die Berechnung eines Gewinnes aus Veräußerung. Dieser wird ermittelt als Differenz aus Erlös und Anschaffungs-, Herstellungs- und Werbungskosten.
Aus diesem Anlass ein Hinweis: Diese mit den verschiedensten Aspekten in diesem Brett häufig diskutierte Frage findest Du mit der Funktion „Archivsuche“ ausführlich abgehandelt.
Schöne Grüße
MM
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