Hallo Nadinis,
meine Mutter ist in April in Rente gegangen (als
Halbtagskraft), während meiner Vater weiter arbeitet
(Arbeiter, kein Eigentum). Jetzt kam das Finanzamt an und will
eine SteuerZahlung für 2003 i.H. von € 1.200.- zum 1.12
und dann vierteljährlich Vorauszahlungen in Höhe von €
400.-, erster Termin 10.12.
Kann man pauschal sagen, ob das Vorgehen vom Finanzamt ok ist
?
Wenn Du so fragst, würde als Antwort das Wörtchen „nein“ genügen.
Vorauszahlungen auf die ESt werden regelmäßig auf der Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzt.
Man muss also die Veranlagung für 2002 kennen, die zur Festsetzung der Vorauszahlungen geführt hat. Gab es da vielleicht eine ungünstige Kombination der Lohnsteuerklassen (III/V bei annähernd gleichem Steuerbrutto)?
Ferner muss man den Bescheid über die Festsetzung der Vorauszahlungen kennen. In diesem Bescheid steht drin, von welchen Voraussetzungen bei der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgegangen wurde. Diese lassen sich Punkt für Punkt mit dem jetzt gegebenen Sachverhalt vergleichen.
Eine Anpassung der jetzt festgesetzten Vorauszahlungen lässt sich jederzeit beantragen, sollte aber begründet werden. Wenn man einen entsprechenden Antrag durch den StB erledigen lässt, macht dieser eine Simulation der voraussichtlichen Veranlagung und legt diese vor.
Wenn Deine Eltern keinen StB mit der Chose beauftragen wollen, ist es immerhin einen Versuch wert, Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen zu stellen, mit allen Angaben, möglichst detailliert, die für die Besteuerung notwendig sind - also die, die auch in der Einkommensteuererklärung nachher drin stehen.
Noch was: Auf welchen Veranlagungszeitraum soll sich die Vorauszahlung, die per 10.12.2003 festgesetzt ist, beziehen? Auf 2004 wohl nicht, die wäre nicht so früh fällig.
Schöne Grüße
MM