Steuervorauszahlungen als Rentner

Hallo,

meine Mutter ist in April in Rente gegangen (als Halbtagskraft), während meiner Vater weiter arbeitet (Arbeiter, kein Eigentum). Jetzt kam das Finanzamt an und will eine SteuerZahlung für 2003 i.H. von € 1.200.- zum 1.12 und dann vierteljährlich Vorauszahlungen in Höhe von € 400.-, erster Termin 10.12. Meine Eltern müssen also im Dezember € 1.600.- Steuern zahlen, was viel Geld für Sie ist und natürlich weg tut auch hinsichtlich des Januars, wo die Versicherungen vom Konto abgehen.

Kann man pauschal sagen, ob das Vorgehen vom Finanzamt ok ist ???

Hallo Nadinis,

meine Mutter ist in April in Rente gegangen (als
Halbtagskraft), während meiner Vater weiter arbeitet
(Arbeiter, kein Eigentum). Jetzt kam das Finanzamt an und will
eine SteuerZahlung für 2003 i.H. von € 1.200.- zum 1.12
und dann vierteljährlich Vorauszahlungen in Höhe von €
400.-, erster Termin 10.12.

Kann man pauschal sagen, ob das Vorgehen vom Finanzamt ok ist
?

Wenn Du so fragst, würde als Antwort das Wörtchen „nein“ genügen.

Vorauszahlungen auf die ESt werden regelmäßig auf der Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzt.

Man muss also die Veranlagung für 2002 kennen, die zur Festsetzung der Vorauszahlungen geführt hat. Gab es da vielleicht eine ungünstige Kombination der Lohnsteuerklassen (III/V bei annähernd gleichem Steuerbrutto)?

Ferner muss man den Bescheid über die Festsetzung der Vorauszahlungen kennen. In diesem Bescheid steht drin, von welchen Voraussetzungen bei der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgegangen wurde. Diese lassen sich Punkt für Punkt mit dem jetzt gegebenen Sachverhalt vergleichen.

Eine Anpassung der jetzt festgesetzten Vorauszahlungen lässt sich jederzeit beantragen, sollte aber begründet werden. Wenn man einen entsprechenden Antrag durch den StB erledigen lässt, macht dieser eine Simulation der voraussichtlichen Veranlagung und legt diese vor.

Wenn Deine Eltern keinen StB mit der Chose beauftragen wollen, ist es immerhin einen Versuch wert, Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen zu stellen, mit allen Angaben, möglichst detailliert, die für die Besteuerung notwendig sind - also die, die auch in der Einkommensteuererklärung nachher drin stehen.

Noch was: Auf welchen Veranlagungszeitraum soll sich die Vorauszahlung, die per 10.12.2003 festgesetzt ist, beziehen? Auf 2004 wohl nicht, die wäre nicht so früh fällig.

Schöne Grüße

MM

hi,

ich möchte zu martin noch folgendes anfügen. dem antrag auf anpassung der vorauszahlungen legst du folgendes bei:

12 x bruttolohn = einnahmen
abzgl. werbungkosten mann = einkünfte

x mal bruttolohn = einnahmen
abzgl. werbungkosten ehefrau = einkünfte

x mal rente brutto ehefrau
renteneintritt mit Alter xx (bsp. vollend. lebensjahr 62)

summe sonderausgaben (arbeitnehmeranteil mann zzgl. aller anderen versicherungen), am besten detailaufstellung und dann eine grosse summe.

dazu dann eine gehaltsabrechnung vom mann (die letzte), mit einer hochrechnung der abgeführten lohnsteuerbeträge.

dazu die aufstellung der lohnsteuerzahlungen durch die frau bisher, also eine summe der bereits gezahlten lohnsteuern.

nun die bitte, die einkommensteuervorauszahlungen anhand der prognostizierten angaben festzusetzen, oder auf null zu ändern. das finanzamt wird sich vor dem 10.12. schon bei euch melden.

ansonsten erstmal in den sauren vorauszahlungsbescheid beissen und zahlen und möglichst gleich anfang januar die einkommensteuererklärung 2003 einreichen, mit der bitte vor vorauszahlungstermin 10.03. zu bearbeiten.

mfg vom

showbee