Ich habe folgendes Problem. Meine Gewinnermittlung ist fast fertig. Ich komme nur nicht mit den PKW-kosten klar.
Ich habe einen Leasingwagen und habe Ihn fast ausschließlich betrieblich genutzt. Habe aber kein Fahrtenbuch genutzt. Wie kann ich nun die Leasingraten und die gefahrenen Kilometer absetzen? Wie geht das mit der 1 Prozent-Regelung?
Dann stellt die private Verwendung des PKW eine Privatentnahme dar.
Außerdem greift für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb die Begrenzung der abziehbaren Aufwendungen auf die Entfernungspauschale.
3 Umsatzsteuerfrage
Beides kann nach tatsächlichen Kosten (Fahrtenbuch!) oder pauschal erfolgen, hier offenbar nur pauschal. Bei der pauschalen Ermittlung ist der um Sonderausstattung (nicht Telefon!) erhöhte Bruttolistenpreis auf volle hundert Euro abzurunden und stellt die Ausgangsgröße dar.
Zu 1.: Monatlich 1 % vom Bruttolistenpreis ermitteln und mit der Anzahl der Monate multiplizieren. Dieser Wert, höchstens jedoch die tatsächlichen Betriebsausgaben für den PKW stellen die anzusetzende Privatentnahme dar.
Zu 2.: Monatlich 0,03% vom Bruttolistenpreis mit der Anzahl der Entfernungskilometer und Monate multiplizieren. Dieser Betrag gilt als Kosten für Fahrten Wohnung und Betrieb. Höchstens abziehbar ist die Entfernungspauschale. Sollten die pauschal ermittlten Kosten höher sein, ist der Mehrbetrag nicht abziehbare Betriebsausgabe (hilfsweise, jedoch formell unzutreffend: Entnahme).
Umsatzsteuerlich liegt eine nichtunternehmerische Nutzung vor, so dass insoweit eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist (80% des vorstehend ermittelten Nettoentnahmewertes sind mit 16/100 USt zu erfassen). Dies gilt nicht, wenn die bezahlte USt für laufende und ggf. Anschaffungskosten nur zu 50% als Vorsteuer abgezogen wurde.
in voller höhe zu 1. und „es kommt drauf an“ bei 2. wenn du eine vernünftige sonderzahlung machst (z.b. 30% bei laufzeit 3 jahren), dann ist die bei gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG voll als betriebsausgabe ansetzbar.
wenn die SZ aber 50% der ganzen leasingkosten ausmacht, muss diese über die laufzeit aufgeteilt werden. genauso wird IMMER verfahren, wenn du bilanzierst.