Eigenheimzulage, noch eine

Von: , Frage gestellt am Di, 28. Mär 2000

Hallo,
zur benannten Problematik haette ich folgende Frage: Familie (4 Personen) kauft selbstbewohnte Wohnung. Dabei werden je Person 1/4 als Eigentuemer eingetragen. In der Whg. wohnen aber nur 3 der 4, da ein Kind eigene Wohnung hat. Nun stellen die Eltern Antrag auf Eigenheimzulage, sie haben auch alle Kosten getragen. Das Finanzamt gewaehrt, aber nur zu Haelfte, da lt. Argumentation ihnen auch nur die Haelfte gehoert. Keines der Kinder stellt einen Antrag. Ist das soweit o.k?
Was passiert wenn das verbliebende Kind (auch schon erwachsen) dann auch noch auszieht? Ich mein die Eltern bewohnen die Wohnung ganz, bekommen aber nur einen Teil der Zulage.
Danke schon mal und Gruss derweil
Marco

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Eigenheimzulage, noch eine

    Dumm gelaufen.
    Besser nur einem gehört die Wohnung. Wenn jeder nur einen Anteil hat kommt erstens der
    Objektverbrauch zu tragen (jeder darf im Leben nur einmal) und die Förderung wird auch noch auf den Anteil heruntergerechnet.
    Is eben so. -( bent
    [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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