Eigene Anteile GmbH

Moin zusamme,

habe folgendes Problem:

GmbH erwirbt von den Gesellschaftern eigene Anteile nicht in Höhe des Nennwerts sondern zu einem höheren Preis.

Was mach ich mit den übersteigenden Beträgen…Firmenwert ???

Hilfe…

Hallo Inder,

ganz schnell ohne Nachschlagen: Ja, aktivieren wie „Firmenwert“. In der BiRiLiG-Gliederung gibts dazu allerdings soweit ich mich erinnere einen eigenen Bilanzposten. Zur weiteren Recherche auch das Stichwort „Aufgeld“.

Mit allerdings ein paar Haken, die ich fürn Moment Kompetenteren überlasse:

  • Abschreibung dieses Postens? Soweit ich mich erinnere steuerlich anders als nach HGB, möglicherweise im Gegensatz zum bei Kauf im Ganzen erworbenen Firmenwert auch gar keine Abschreibung?

Schöne Grüße

MM

hi,

folgende frage: ist firmenwert die differenz zwischen kaufpreis & anteilig gekauftem stammkapital oder die differenz zwischen kaufpreis & anteilig gekauftem betriebsvermögen? tendiere zu 2.!

das weiss ich auch nicht aus der hohlen hand…

aber: der firmenwert kann handelsrechtlich über 4 jahre abgeschrieben werden, steuerrechtlich nur über 15 jahre.

mfg vom

showbee

Hallo,

folgende frage: ist firmenwert die differenz zwischen
kaufpreis & anteilig gekauftem stammkapital oder die differenz
zwischen kaufpreis & anteilig gekauftem betriebsvermögen?
tendiere zu 2.!

für 1. spricht, dass eine Beteiligung an einer fremden (Kapital)gesellschaft auch ohne Bezug auf das Betriebsvermögen dieser Gesellschaft ausgewiesen werden müsste und bloß Kaufpreis und nominale Beteiligung eine Rolle spielen. Daher auch Zweifel, ob der Begriff „Firmenwert“ für das bezahlte Aufgeld nicht unsauber ist.

Wo sollte man es aber sonst hintun?

Fragt sich, und der Schönfelder ist weit

MM

Hallo Ihr beiden,

zunächst vielen Dank…

Gruß Inder

Hallo!

Die eigenen Anteile sind ein Korrekturposten zum Stammkapital, mindestens in Höhe des Nennbetrags der Anteile.

Wenn ihr schon nicht die tatsächlichen Anschaffungskosten aktivieren wollt, was haltet Ihr dann von der Überlegung einer Rücklagenverwendung in Höhe des Mehrbetrags? Welches unmittelbare kaufmännische Eigeninteresse sollte denn eine GmbH an „sich selbst“ haben?

Ciao!
Nemo

Hi,

geht das wirklich, den Rückkauf eigener Anteile zu aktivieren?
-> Eigenbeteiligung als Aktivtausch?

Bin eher geneigt, das Aufgeld als sonstigen betriebl. Aufwand anzusehen -oder liege ich da falsch?

Gruss

Hallo,

Die eigenen Anteile sind ein Korrekturposten zum Stammkapital,
mindestens in Höhe des Nennbetrags der Anteile.

Wenn ihr schon nicht die tatsächlichen Anschaffungskosten
aktivieren wollt, was haltet Ihr dann von der Überlegung einer
Rücklagenverwendung in Höhe des Mehrbetrags?

Ich denke, der bisher unausgesprochene Hintergrund der Überlegung, nicht die tatsächlichen Anschaffungskosten zu aktivieren, ist der Wunsch, einen abschreibungsfähigen Firmenwert zu schaffen. Wenn dieser Wunsch nicht besteht ist die Option Aktivierung zu AK klar am einfachsten.

Rücklagenverwendung würde, denke ich, auch nicht den beim step-up erwünschten steuerlichen Aufwand schaffen?

Schöne Grüße

MM

Hallo Eulenspiegel,

geht das wirklich, den Rückkauf eigener Anteile zu aktivieren?
-> Eigenbeteiligung als Aktivtausch?

Bin eher geneigt, das Aufgeld als sonstigen betriebl. Aufwand
anzusehen -oder liege ich da falsch?

Aufwand ists wohl (zumindest steuerlich) nicht: Tatsächlich bezahlter Preis = Gemeiner Wert der Beteiligung, auch „an sich selbst“. Teilt, denke ich, erstmal das Schicksal der Beteiligung, weil mit der Anschaffung keine Vermögensminderung verbunden ist. Ich suche jetzt einen Weg, das Aufgeld ins Anlagevermögen hochzuschieben, damit mans abschreiben kann. Weiß auch, dass das grundsätzlich funktioniert, aber damit hat sichs auch schon.

Nemo fragt ja, warum nicht zu AK aktivieren. Das würde in Frage kommen, aber dann hätten wir nichts zum (steuerlich) Abschreiben.

Darüber noch ein Viertel Riesling, vielleicht ist ja was dran an der Legende von der Entdeckung des Benzolringes.

Schöne Grüße

MM

Hallo nochmal!

M. E. liegen Anschaffungskosten der Anteile vor.

Anteile an einer GmbH sind Wertpapiere und bleiben es auch dann, wenn sie von der GmbH zurückgekauft werden. Als Wertpapiere sind sie veräußerbar und damit selbstständige Vermögensgegenstände. Sie repräsentieren im Gegensatz zur steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften nicht Miteigentumsanteile an allen anderen Vermögensgegenständen.

Aufwendungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen sind Anschaffungskosten, soweit sie einzeln zugeordnet werden können.

Ist der Verkehrswert höher als der Nennwert der Anteile, führt die Aufdeckung dieser stillen Reserven zu Veräußerungserlös und Anschaffungskosten. Die anderen Vermögensgegenstände bleiben davon unberührt, weil die Rechtsnatur der GmbH als juristische Person vor dem „Durchgriff“ auf die einzelnen Vermögensgegenstände abschirmt.

Step Up bezeichnet eine anschaffungsbedingte Buchwertaufstockung (bzw. „Derivativierung“ bei immateriellen Vermögensgegenständen). Dies setzt jedoch Anschaffungskosten für diese Vermögegensgegenstände voraus, an denen es hier mangelt.

Ciao!
Nemo