Expertenfrage: Umzug und Wochenendheimfahrt
Von: , Frage gestellt am Do, 13. Nov 2003
Hallo miteinander,
ich hab da mal eine Frage zum Thema Werbungskosten - beruflicher Wohnungswechsel und Wochenendheimfahrten. Bei mir ist die Situation etwas verzwickt und mit der allgemeinen Literatur finde ich leider keine Antwort.
Als ich zu Studieren begonnen habe bin ich praktisch bei meinen Eltern ausgezogen. Mit neuen Studienfreunden habe ich am Studienort (gemeldet als Hauptwohnsitz) eine WG gegründet, das war eine komplette Wohnung mit Küche, Bad, Waschküche, Keller, Parkplatz usw. mit zum Teil eigenen Möbeln. Nennen wir diese Wohnung mal A. Gelegentlich bin ich übers Wochenende zu meinen Eltern gefahren (gemeldeter Nebenwohnsitz). Dort habe ich noch mein altes Zimmer, sagen wir mal B. Wie es das Schicksal will, habe ich am Studienort A meine Freundin kennen gelernt. Natürlich sind wir dann auch an Wochenenden zu ihr Heim gefahren, Wohnung C.
Nun habe ich eine befristete Arbeitsstelle am Ort D, natürlich bin ich wegen der Entfernung von 150 km umgezogen, eigenes Zimmer, dazu eine Küche und ein Bad, das ich mit einer anderen Person teile, mündlicher Mietvertrag, gemeldet als neuer Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz immer noch bei meinen Eltern.
Kann ich nun erstens Umzugskosten geltend machen? Inwiefern kann ich wohin Wochenendheimfahrten geltend machen und wie soll ich das nachweisen?
Grundsätzlich bleibe ich am Wochenende fast nie in der Wohnung D am Arbeitsort. Entweder ich fahre zu meinen Eltern B, oder zu meiner Freundin am Studienort A bzw. zu ihren Eltern an C.
Ganz schön verzwickt, oder?
Aber wäre nett, wenn sich ein Fachkundiger findet, der mir dazu was sagen könnte
Gruß und Dank im voraus
Thomas
