Richtig verstanden?

Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Nov 2003

Hallo,

ich hatte heute ein Telefonat mit meinem Steuerberater, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich ihn richtig verstanden habe.
Weil er zeitlich ziemlich im Stress ist (und wir uns erst im Februar nächsten Jahres sehen) möchte ich ihn nicht noch einmal anrufen und frage vorsichtshalber hier bei euch nach.

Mir ist vor Tagen ein Bürogerät (All-in-one-Gerät) beim Umstellen aus den Händen gerutscht - Totalschaden! Das Gerät war kein Jahr alt.
Ich habe das Gerät dann für wenige Euros (an Privat als Ersatzteil) verkauft.

Nun muss ich dieses Gerät ja wieder aus den Büchern nehmen.

Wenn ich meinen Steuerberater richtig verstanden habe, dann genügt es, wenn ich den Erlös des Gerätes in die Bücher eintrage (die MwSt. vorher aus dem Erlös herausrechnen).
Da ich nicht mehr im Besitz des (defekten) Gerätes sei und davon auch keinen Nutzen mehr hätte, könne ich steuerlich natürlich nichts mehr Abschreiben (er nannte hier noch einige Daten ...).
Das neue Gerät, das ich ja kaufen musste, solle ich in die Bücher eintragen und das wäre es dann.

Habe ich das richtig verstanden?

Freundliche Grüße

Pooch

PS: Da ich nur eine einfache (?) Buchhaltung machen muss, führe ich meine Bücher selber. Er bekommt sie dann im Februar, checkt alles und macht alles für das Finanzamt klar.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 1 hilfreich
    Re: Vollabgang ANV durch Totalschaden

    Hallo,

    alles prima, es fehlt bloß noch eins: Vollabgang des Buchwertes im Zeitpunkt des Totalschadens.

    Buchst Du nur die FiBu selber oder auch das Anlagevermögen? Wenn ja: Alle Werte - Historische AHK, Kumulierte AfA und Nettobuchwert gehen im Zeitpunkt des Totalschadens ab.

    Auf der FiBu-Ebene: Restbuchwert gegen Aufwand "Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens" ausbuchen.

    Schöne Grüße


    MM

    • Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Vollabgang ANV durch Totalschaden

      Hallo Martin,

      danke für deine Hilfe :-). alles prima, es fehlt bloß noch eins: Vollabgang des
      Buchwertes im Zeitpunkt des Totalschadens.

      Ohweh, meinst du damit den augenblicklichen Restwert ehe das Gerät zu Bruch ging? Buchst Du nur die FiBu selber oder auch das Anlagevermögen?
      Wenn ja: Alle Werte - Historische AHK, Kumulierte AfA und
      Nettobuchwert gehen im Zeitpunkt des Totalschadens ab.
      Oh Martin - hier bin ich etwas überfragt.
      Also was ich selber mache, ist, dass ich die Einnahmen und Ausgaben aufschreibe (Kassenbuch). Mein Steuerberater bekommt dann dieses Kassenbuch und sämtliche Belege. Bisher musste er nichts verbessern oder ändern.

      Ich weiß leider nicht, was AHK und AfA ist - sorry. Auf der FiBu-Ebene: Restbuchwert gegen Aufwand "Verluste aus
      dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens" ausbuchen.
      Ich bin leider eine steuerliche Niete. Was genau muss ich da tun?

      Freundliche Grüße

      Pooch

      • Antwort von nach 51 Minuten 1 hilfreich
        Re^3: Vollabgang ANV durch Totalschaden

        Hallo, Oh Martin - hier bin ich etwas überfragt.
        Also was ich selber mache, ist, dass ich die Einnahmen und
        Ausgaben aufschreibe (Kassenbuch). Mein Steuerberater bekommt
        dann dieses Kassenbuch und sämtliche Belege. Bisher musste er
        nichts verbessern oder ändern.
        Ich bin leider eine steuerliche Niete. Was genau muss ich da
        tun?
        dieses ist die erfahrungsgemäß beste Aufteilung der Aufgaben. Jetzt ist es so, dass bei Deinem StB irgendjemand mit der Erfassung Deiner Belege beschäftigt ist, der das mit der Geschwindigkeit eines Hamsters im Laufrad durchklopft. Damit der Vorgang nicht untergeht und das kaputt gegangene Gerät noch ewig und drei Tage abgeschrieben wird, sondern eben als Abgang erfasst wird, ist es nützlich, wenn ein Stück Papier bei der Belegsammlung ist:

        "Abgang des Gerätes xy durch Totalschaden am 13.11.2003. Verkauf zum Schrottpreis vgl. Kassenbuch - Einnahme vom 19.11.2003. Kein Anspruch auf Versicherungsleistung." - oder was von diesen Angaben ggf. geändert werden muss.

        Auf diese Weise vermeidest Du, dass der Vorgang im Eifer des Gefechts untergeht. Der Abgang des Restbuchwertes mindert in voller Höhe Deinen Gewinn, wenigstens da hast Du einen kleinen Trost.


        Schöne Grüße


        MM

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: Dafür ein *

          Hallo Martin,

          boa - Danke!

          Das habe ich jetzt begriffen :-)!

          Ins Kassenbuch eintragen und ein Zettel dazu, damit mein Steuerberater nächstes Jahr nichts falsch macht.

          Super!

          Warum können Steuerberater nicht die gleiche Sprache wie du sprechen ;-)!?

          Vielen lieben Dank!

          Freundliche Grüße

          Pooch

          • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
            Re^5: Schön Dank für die Blumen

            , und wenn ich die blöde Prüfung in 2005 oder 2006 oder irgendwann mit grauen Haaren doch nochmal angehe, gibts einen StB mehr, der diese Sprache spricht. - Die gibts jetzt auch schon, aber ich kann nichts drüber sagen, wie viele: Akademisch reden macht halt Eindruck und rechtfertigt (vielleicht?) die Kostennote.

            In diesem Sinne


            MM

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