§10i EStG: Status?

Von: , Frage gestellt am Do, 30. Mär 2000

Hallo, Experten

Ich habe mir 1999 eine selbstgenutzte Eigentumswohnung zugelegt. Damals hat mir ein Finanzbeamter erklärt, die 22.500 DM Erhaltungsaufwendungen vor Bezug würden zwar durch die Steuerreform gestrichen, es wäre seines Wissens aber noch nicht entgültig - ich sollte die Belege mal sammlen. Heute sagt mir eine andere Finanzbeamtin, ich könne die Belege verbrennen.

Weiss jemand, wie der Status jetzt tatsächlich ist? Ist da mal wieder irgendeine Gerichtsentscheidung anhängig?

Gruß
Stefan

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: §10i EStG: Status?

    Hi Stefan,
    diesmal keine Gerichtsentscheidung fällig!
    Das Steuergesetz 1999 wurde zum 1.4.99 nochmals (!) geändert. der § 10i ist damit für alle Fälle gestrichen, die nach dem 1.1.99 gekauft oder Bauantrag gestellt haben.
    Pech gehabt!

    Gruß
    Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Dankeschön (oT)

      .

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