ich bin seit Anfang des Jahres Freiberufler und ziehe nun aus meiner Wohnung aus, die auch gleichzeitig mein „Betriebssitz“ ist. Kann man die angefallenen Kosten für die Renovierung auch irgendwie als Sonderausgabe o.ä, angeben bzw. anteilig absetzen?
Als (flächenanteilige) Aufwendungen für Dein häusliches Arbeitszimmer schon. Das hängt davon ab, ob Du das Arbeitszimmer bereits bei einer Veranlagung klar gekriegt hast, und ob Du innerhalb der Begrenzung auf 1.250 Euro im Jahr noch Luft hast bzw. in Deinem Fall das Arbeitszimmer „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet“, dann greift die Beschränkung nicht - unwahrscheinlich, aber wenn es eine Veranlagung in diesem Sinn gibt, passiert regelmäßig danach nichts mehr.
Wenn der Umzug beruflich begründet ist, Umzugskosten = Aufwand wie bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bloß schwerer zu argumentieren. Aber nicht die Renovierung, die gehört nicht dazu.